07.04.2017

„Ich nehme jeden Tag einen anderen Weg zur Arbeit …. auch nie zur selben Zeit“

Zu Beginn des zehnten Hauptverhandlungstages entschied das OLG Dresden, dass die Sicherheitsvorkehrungen zu Gunsten des Angeklagten Justin S., maßgeblich auf Grund seines Geständnisses, gelockert werden. Zwar sei er immer noch verdächtig, Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sein, sein bisheriges Verhalten im Prozess lasse es aber zu, dass die Briefe seiner Verteidiger nicht mehr kontrolliert werden und Besuche in der Justiz-vollzugsanstalt ab sofort ohne Trennscheibe stattfinden können. Mit dieser Entscheidung honorierte das Gericht auf Antrag der Bundesanwaltschaft die zumindest als Teilgeständnis zu wertende Einlassung des Angeklagte S., die zu weiteren Personen – unter ihnen der NPD-Stadtrat Dirk Abraham – führte, die Mitglieder in der Gruppe Freital gewesen sein könnten. Gleichzeitig präsentierte das Gericht den schweigenden Angeklagten die Auswirkung der Milderung, zu der ein belastbares Geständnis führen kann. Da die meisten Angeklagten während des Ermittlungsverfahrens bereits umfangreiche Angaben gemacht, vor Gericht allerdings nicht wiederholt haben und die nun kontinuierlich durch die Zeugenaussagen von Ermittlungsrichtern, Staats-anwälten und Polizeibeamten eingeführt werden, haben diese sich diesen Weg inzwischen praktisch verbaut. Aus diesem Grund dürften auch die als Reaktion auf die Gerichtsentscheidung reflexartig gestellten Anträge der übrigen Angeklagten auf Lockerung der Haftbedingungen nur sehr geringe Erfolgsaussichten haben.

Erstmals sagte heute ein Betroffener der angeklagten Taten aus. Der Freitaler Linken-Politiker Michael Richter war mehrfach Opfer von Anfeindungen und Straftaten geworden, die den Angeklagten zugerechnet werden. Nach Bedrohungen wie „wir wissen wo du wohnst“ und „Richter – wir kriegen dich“ soll der Angeklagte Festing mit zwei weiteren potentiellen Unterstützern der Gruppe Freital das Auto des Lokalpolitikers direkt vor dessen Haustür in die Luft gesprengt haben.

Als der Zeuge vom Klima in Freital im Sommer des Jahres 2015 berichtete und die aufgeheizte Stimmung beschrieb, war ihm die Belastung der vergangenen Jahre deutlich anzumerken. Als er von den Bedrohungen gegen seine Person und die Auswirkungen, die er heute noch spürt, berichtete, brach der Zeuge in Tränen aus. Die gegen ihn gerichteten Taten beeinflussen seinen Alltag noch heute. Obwohl es nach der Inhaftierung der Angeklagten deutlich ruhiger in Freital geworden sein, nehme er noch heute jeden Tagen einen anderen Weg zur Arbeit und versuche, keine nach außen erkennbare Routine zu zeigen. Wenn möglich, halte er sich nicht mehr in Freital auf. Die Aussage des Zeugen Richter machte damit allen Prozessbeteiligten deutlich, wie langwierig und tiefgreifend die angeklagten Taten in das Leben von Menschen hineinwirkten, die die Angeklagten nicht einmal persönlich kannten, sondern sich nur wegen ihrer Solidarität mit Geflüchteten als Feinde auserkoren hatten. Wenn Menschen ihren Heimatort verlassen, weil sie sich dort nicht mehr sicher fühlen können, hat die Gruppe eines ihrer Ziele, Geflüchtete und vermeintliche politische Gegner zu vertreiben, zumindest teilweise erreicht. Offenkundig war dies jedoch auch nur möglich, da Betroffene wie Richter zu wenig Solidarität durch andere Freitaler und die Lokalpolitik  erhalten haben.

Deutlich wurde wieder einmal, dass es sich bei der durch die Verteidiger versprochenen Reue der Angeklagten Kleinert um eine reine Presseshow handelte. Keiner der Angeklagten richtete das Wort an Richter und entschuldigte sich, weder persönlich, noch über die Verteidiger.

Als nächster Zeuge wurde ein Kriminalbeamter vernommen, der an den Tatorten in der Bahnhofstraße, am zerstörten Büro der Linkspartei und dem gesprengten Briefkasten einer Flüchtlingsunterstützung Ermittlungen zu den Sprengkörpern vorgenommen hatte. Der Beamte bestätigte weitestgehend die Anklageschrift im mutmaßlichen Tathergang. Eindrücklich schilderte er, dass er bereits einen Böller der Art Cobra 6 für in der unmittelbaren Umgebung der Detonation für tödlich halte. Böller der Art Cobra 12 hätten sogar noch die doppelte Sprengwirkung. Auf die Frage der Verteidigung, wofür die Böller denn in den Ländern, in denen sie käuflich erworbenen werden könnten – nach Aussage des Zeugen Polen und die Tschechische Republik – üblicherweise verwendet werden würde, antwortete der Zeuge „Automatensprengung“. Der Versuch der Verteidigung, dem Zeugen in den Mund zu legen, dass es sich um einfaches Silvesterfeuerwerk handeln würde, schlug damit fehl. Die vom Zeugen gefertigten Lichtbilder der Tatorte wurden ebenfalls in Augenschein genommen und zeigten insbesondere am Tatort Bahnhofstraße ein Bild der Verwüstung. Teile des gesprengten Fensters wurde bis zum 20 Meter vom Haus entfernt gefunden.

Als letzter Zeuge war ein potentieller Verdächtiger des Angriffs auf das Fahrzeuge des Zeugen Richter geladen. Da der Zeuge unentschuldigte fehlte, beantragte die Bundesanwaltschaft dem Zeugen die Kosten seines Nichterscheinens sowie ein Ordnungsgeld aufzuerlegen und ihn zum nächsten Termin vorführen zu lassen.

Damit endete der Hauptverhandlungstag am frühen Nachmittag und der Prozess geht in die Osterpause. Fortgesetzt wird am 18.04.2017, 9:30 Uhr.

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