02.05.2017

Blog nebenklage freital 15. HV-Tag 02.05.2017

„Sie machen das beim schwächsten Glied“ – Festing beantwortet alle Fragen, außer die der Nebenklage

Der gesamte heutige Verhandlungstag war für Fragen an den Angeklagten Festing eingeplant, der ja bereits am letzten Verhandlungstag seine Aussage gemacht hatte.

Insgesamt wirft die Aussage des Angeklagten Festing zahlreiche Probleme auf: wenn er sich irgendeine Strafmilderung erwartet, musste sie sehr umfangreich sein, denn nach allen Angaben der Angeklagten im Ermittlungsverfahren, den Tatortspuren und der umfassenden Aussage des Angeklagten Justin S. am Anfang des Prozesses sind bereits wesentliche Anklagepunkte bestätigt. Andererseits war bei der Aussage spürbar, dass der Angeklagte mit der gesamten Ermittlungsakte sehr vertraut ist. Viele Einzelpunkte, die er vortrug, stammten offensichtlich nicht aus seiner eigenen Erinnerung, sondern aus der Akte. Es wird daher für das Gericht ohnehin schwierig festzustellen, ob Festing nur das bestätigte, was ihm ohnehin nachzuweisen ist, oder tatsächlich seine Erinnerung wiedergibt.

Zum Beginn seiner Aussage war nochmals deutlich geworden, dass Festing keine Probleme damit hat, die Mitangeklagten zu belasten. Lediglich die Angeklagte Kleinert hielt er etwas bemüht aussen vor. So gab er beispielsweise an, die Freundin des Angeklagten Schulz habe den Sprengsatz für den ersten Versuch eines Anschlages auf das Auto des Linken-Politikers Richter übergeben. Den Angeklagten Wendlin schilderte er als überzeugten Nationalsozialisten.

Darüber hinaus gab er aber auch mehr Anschläge zu, als ihm bislang zur Last gelegt werden. So habe er etwa zwei Monate vor dem hier angeklagten Anschlag auf die Geflüchteten in der Bahnhofstraße bereits eine „Kugelbombe“ in nur ca. zwei Meter Entfernung zu deren Wohnung gezündet. Der Angeklagte Schulz habe die Wirkung einer solchen „Kugelbombe“ testen wollen, Festing habe daraufhin vorgeschlagen, dies nicht auf einem Feld, sondern vor der Geflüchtetenwohnung zu tun.

Den angeklagten Anschlag auf die selbe Wohnung habe er alleine begangen. Die Anwesenheit zahlreicher anderer Angeklagter am Tatort, kurz nach der Tat, sei reiner Zufall gewesen. Sein Anruf bei dem Mitangeklagten Justin S. einige Zeit vorher, mit der Frage ob dieser ihn fahren könne, habe nichts mit dem Anschlag zu tun gehabt. Seine Tatmotivation sei der Umstand gewesen, dass er einen Bewohner des Hauses gesehen habe und auf Grund dessen Verhaltens davon ausgegangen wäre, dieser würde mit Drogen handeln. Dies habe ihn wütend gemacht, so dass er sofort und alleine einen Sprengkörper, den er zufällig im Auto liegen hatte, in den Spalt des gekippten Küchenfensters gelegt und gezündet habe. Diese Darstellung führte heute zu zahlreichen Nachfragen von Gericht und Bundesanwaltschaft, die diese Schilderung nicht glaubten.

Zu dem Anschlag auf das KfZ Richter bestätigte er im Wesentlichen die bisherigen Annahmen, fügte aber einige Details hinzu.

Auch bezüglich des Anschlages auf das alternative Wohnprojekt in der Overbeckstraße bestätigte Festing im wesentlichen die Anklage und vor allem die Angaben des Angeklagten Justin S. Dieser Angriff sei eine Zusammenarbeit mit der Freien Kameradschaft Dresden (FKD) gewesen. Arbeitsteilige hätten die Dresdner einen Ablenkungsangriff durchgeführt, die „Freitaler“ hätten ihren Plan, Fenster und Türen des Projekts einzuschlagen und mit Buttersäure präparierte Sprengkörper in die Zimmer zu werfen, nicht umsetzen können, da ein Licht-Strahler angegangen wäre und sie befürchteten, ihrerseits von den Hausbewohnern abgewehrt zu werden.

Bezüglich des Anschlages auf die Geflüchtetenwohnung in der Wilsdruffer Straße belastete sich Festing, womöglich ungewollt, schwer: in dem mittleren Zimmer habe er Menschen gesehen. Als er seinen Sprengsatz ablegte, habe sich eine Person dem Fenster genähert, er habe sich deshalb abgeduckt, um nicht gesehen zu werden. Das Fenster sei gekippt gewesen. Obwohl er also sah, dass sich in dem Zimmer Menschen befanden und diese sich teilweise auf das Fenster zubewegten, habe er den Sprengsatz gezündet. Vor dem Hintergrund, dass Festing die Wucht der eingesetzten Sprengkörper bereits beim Anschlag auf das Auto des Linken-Politikers Richter und dem Anschlag Bahnhofstraße kennengelernt und danach selbst Testsprengungen durchgeführt hatte, kann demnach kein Zweifel mehr daran bestehen, dass Festing es für möglich hielt, dass bei diesem Anschlag die in dem Raum befindlichen Menschen lebensgefährlich verletzt werden konnten.

Zu den weiteren Brandstiftungen und Anschlagsplänen, von denen Festing berichtete gehörte neben einem Brandanschlag auf einen ehemaligen Supermarkt ein Anschlag auf das Technische Rathaus, ein großes Gebäude, in dem auch zahlreiche Geflüchtete wohnten. Diesen Plan habe man aber nicht weiter konkretisiert. Womöglich kam die Verhaftung im November 2015 hier dazwischen. Er selbst sei auf die Idee gekommen, Rohrbomben zu bauen, ein Freund habe aber die Baupläne im Internet besorgt und auf einen USB-Stick gespeichert. Er, Festing, habe diese Pläne aber nicht angeschaut, wenig glaubhaft für einen Menschen, der offensichtlich ein begeisterter Bastler und Perfektionist war, der auch seine Paintballleidenschaft und die dort erworbenen strategischen Fähigkeiten, in die Planung der Anschläge einfließen lies. Es sei ihm darum gegangen, durch Sprengungen einen maximalen Schaden anzurichten, insoweit habe er die eingesetzte Technik verbessern wollen. Dies dürfte der Hauptgrund für das damalige Eingreifen des Generalbundesanwaltes gewesen sein.

Die Aussage Festings machte aber auch deutlich, dass die Zusammenarbeit mit der Freien Kameradschaft Dresden deutlich enger und kontinuierlicher gewesen sein muss, als bisher angenommen und vom Angeklagten Justin S. geschildert wurde, wobei dieser möglicherweise nicht über alle Kontakte Bescheid wusste. Demnach wäre nicht nur der Angeklagte Knobloch sowohl Mitglied in der FKD als auch in der Freitaler Gruppe gewesen, es hätten im Gegenteil zahlreiche, auch soziale Kontakte zwischen den Gruppen bestanden, man hätte sich beispielsweise auch mal gemeldet, wenn man nur eine Person als Hilfe benötigte.

Der bereits mehrfach erwähnte Freitaler NPD-Stadtrat Dirk Abraham habe regelmäßig an den Gruppentreffen teilgenommen und eine starke Position gehabt. Von ihm sei höchstwahrscheinlich auch der Vorschlag gekommen, zur Gruppenkommunikation auf den verschlüsselten Kakao-Talk zu wechseln. Es liegen damit nunmehr zahlreiche Beweise dafür vor, dass die beiden Gruppen als Netzwerk zusammenarbeiteten. Ob noch weitere, überregionale Gruppen, mit denen es beispielsweise bei den Aktionen in Heidenau eine Zusammenarbeit gab, ebenfalls zu diesem Netzwerk gehörten, blieb bislang offen.

Ideologisch versuchte der Angeklagte Festing die in Chatbeiträgen zahlreich von ihm und den anderen Angeklagten vorkommenden rassistischen Hassbeiträge, Todesdrohungen und Nazisprüche als „nicht so ernst gemeint“, „Übertreibung“ und „Wichtigtuerei“ abzutun. Er verstieg sich sogar darauf, sich von der nationalsozialistischen Gesinnung der Mitangeklagten wie Wendlin aber auch Schulz abzugrenzen. Er habe nichts gegen Ausländer und sei eher Nationalkonservativ. Trotzdem wurde auf Nachfrage des Gerichts deutlich, dass die Anschläge darauf gerichtet waren, einerseits Menschen, die als Repräsentanten einer flüchtlingsfreundlichen Politik gesehen wurden, anzugreifen und zu vertreiben, und dass Flüchtlinge als die leichtesten Angriffsziele symbolisch für die ihnen verhasste Asylpolitik ausgesucht wurden. „Ja, das ist das Problem, …, wenn sie den Gedanken haben, solche Straftaten zu begehen, sie machen das beim schwächsten Glied.“

Die Beantwortung von Fragen der Nebenklage verweigerte Festing. Die Nebenklage bestand allerdings darauf, ihre Fragen in der Hauptverhandlung zu stellen bzw. kündigte an, ihren Fragenkatalog den Verfahrensbeteiligten zu übergeben, damit ggf. das Gericht oder die Bundesanwaltschaft einzelne davon aufgreifen. Daraufhin verstieg sich Festing zu längeren Ausführungen über seine eigene schwierige Situation, die ihm beispielsweise eine Entschuldigung bei den Anschlagsopfern unmöglich machen würde. Er fände es unfair, dass ihm öffentlich vorgeworfen würde, keine Reue zu zeigen.

Angesichts seines überwiegenden Geständnisses ist allerdings tatsächlich nicht nachvollziehbar, warum er die Fragen der Nebenklage nicht beantwortet und damit dem Wunsch der Geschädigten nach vollständiger Aufklärung eine Absage erteilt. Die Empathielosigkeit dieser Äusserung zeigt ein mal mehr, dass das größte Mitleid der Angeklagten sich selbst gilt.

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