19.01.2018

Plädoyers der Nebenklage Overbeckstraße

Am heutigen Verhandlungstag ergriffen zwei Nebenklägerinnen und einer der Anwälte des Hausprojekts Overbeckstraße das Wort zu ihren Plädoyers.

Die erste Nebenklägerin beschrieb die Stimmung, die sich im Laufe der von den Angeklagten begangenen Anschläge seit Sommer 2015 in Freital entwickelte als „pogromartig“. Es sei kein Zufall, dass Pegida und ähnliche Gruppen sich in und um Dresden entwickelt hätten, denn die in Dresden herrschenden Bedingungen hätten ihnen einen idealen Nährboden geboten. Die Blockade, die die Gruppe Freital unterstützt habe, die Bürger in Freital und Dresden seien mitschuldig für den Anschlag auf die Overbeckstraße.

Die Ermittlungen gegen Polizeibeamte wegen möglicher Informationsweitergabe an Gruppenmitglieder seien leider eingestellt worden.

Bereits die ersten Vernehmungen von Beamten im Prozess hätten gezeigt, wie wenig diese sich für die Motivation der Täter interessierten.

Beispiele der Inkompetenz der Beamten hätten sich durch den Prozess gezogen, Beispiele dieses sächsischen Phänomens seien bis in die StA verbreitet. Die zuständige Staatsanwältin habe keinen Zusammenhang zwischen den Taten und einer Gruppierung gesehen.

Die Nebenklägerin kritisierte auch den Generalbundesanwalt und das Gericht. Erst kurz vor dem Prozess seien sie von diesem informiert worden, es sei auch nur ein Rechtsanwalt für alle drei NebenklägerInnen aus der Overbeckstraße beigeordnet worden.

Das Verhalten von Staatsanwaltschaft und Gericht gegenüber ihrer Person sei noch gravierender. Nachdem sie sich geweigert hatte, Fragen zu anderen Bewohnern des Hauses zu beantworten, sei sie mit Ordnungsgeld und später mit der Einleitung eines Strafverfahrens wegen Falschaussage bedroht worden. Ihr sei schließlich ein Ordnungsgeld und die gesamten Kosten eines Verhandlungstages, an dem es nur um ihre Aussage ging, auferlegt worden. Der Schutz von Identitäten der Bewohner des Hausprojektes sei nicht ernst genommen und auch noch bestraft worden.

Natürlich hätten die Beteiligten am Angriff auf die Overbeckstraße davon ausgehen müssen, dass bei diesem Angriff wie geplant Menschen verletzt und gar getötet werden könnten.

Es bestehe weiterhin die Notwendigkeit, sich mit Geflüchteten zu solidarisieren.

Die zweite Nebenklägerin stellte insbesondere dar, dass der Angriff als Reaktion für die geflüchtetensolidarische Haltung der Hausbewohner zu sehen sei. Sie rief am Ende dazu auf, weiterhin solidarisch mit Geflüchteten zu sein.

Der Nebenklagevertreter RA Nießing bedanke sich zunächst bei den Nebenklägerinnen, dass diese nicht aufgeben sich zu engagieren. Sie würden auch in Zukunft Flüchtlinge unterstützen und weitermachen.

Nießing bezog sich zunächst auf verschiedene Zitate aus der Hauptverhandlung, unter anderem auf das eines Zeugen, der in Bezug auf den Linken-Stadtrat Richter vor Gericht gesagt hatte „Wer Sturm säet wird Sturm ernten.” Die damit vollzogene Gleichsetzung von Geflüchtetensolidarität und Anschlägen mit Sprengsätzen sei kennzeichnend für die Einstellung vieler Menschen, die sich verharmlosend als Asylkritiker bezeichnen.

Zum Tatkomplex Overbeckstraße könne er sich insgesamt dem Plädoyer des Bundesanwalts anschließen. Insbesondere sei § 129a Abs 2 StGB auch dann anzuwenden, wenn sich der Versuch, Teile der Bevölkerung durch schwere Straftaten einzuschüchtern nur gegen Minderheiten richtet.

Die Angeklagten bezeichnete er als „Feierabendterroristen“. Auf die Problematik solcher „Feierabendterroristen“ hätten das Bundesamt für Verfassungsschutz und das BKA bereits 2004 hingewiesen. Im Jahr 2015 sei eine Zeit gewesen, in der absehbar gewesen sei, dass sich so etwas realisiert.

In Bezug auf den Angriff auf die Overbeckstraße hoffe er inständig, dass er der letzte bleibe, der etwas dazu sagt. Damit meinte er offensichtlich nicht die Verteidigung Festing, die selbstverständlich zu dem Tatvorwurf Overbeckstraße Stellung beziehen wird, für den der GBA eine hohe Haftstrafe beantragt hat, sondern appellierte quasi an die Nebenklage Wilsdruffer Straße, keine weiteren Ausführungen mehr zu dem Tatkomplex zu machen. Die Nebenklage Wilsdruffer Straße hatte ja einen ausführlichen Antrag auf Erteilung eines rechtlichen Hinweises gestellt, dass diese Tat auch als versuchter Mord gegenüber den Hausbewohnern gewertet werden könne. Nießing bezeichnete diesen Antrag als Versuch die Generalbundesanwaltschaft rechts zu überholen.

Dass die Nebenklage Overbeckstraße sich diesem Antrag nicht angeschlossen habe, hätte nur damit zu tun, dass diese davon ausgehe, dass die Staatsanwaltschaft und das Gericht eine sachgerechte Entscheidung treffen werden.

Es gehe ihm nicht darum, dass die Angeklagten möglichst lange ins Gefängnis zu schicken. Die Nebenklage Overbeckstraße wolle erreichen, dass die Angeklagten auch von ihrem Weltbild her in Zukunft nicht mehr das Bedürfnis hätten, solche Taten zu begehen.

Einen Vorschlag, wie dies zu erreichen sei, blieb Nießing allerdings schuldig. Insbesondere setzte sich Nießing an keiner Stelle damit auseinander, dass der Antrag auf Erteilung eines rechtlichen Hinweises von der Nebenklage Wilsdruffer Straße mit zwei Argumenten begründet wurde. Zum einen mit der Tatsache, dass der Anschlag in der Reihenfolge der verschiedenen Anschläge den Moment markiert, in dem die systematische Eskalation der Gefährlichkeit gegenüber Menschen planvoll und erkennbar auf den Tod von Menschen gerichtet wurde. In dem Antrag wird ausgeführt, dass der Tötungsvorsatz aller Beteiligter beim Angriff auf die Geflüchteten in der Wilsdruffer Straße auch deshalb anzunehmen ist, weil die Anschläge bis zu diesem Punkt immer stärker und gezielter darauf gerichtete wurden, das Leben der Angegriffenen zu gefährden.

Zum anderen war in dem Antrag deutlich gemacht wurde, dass der Anschlag auf die Overbeckstraße die planvolle organisatorische Zusammenarbeit mit der Freien Kameradschaft Dresden offenlegt. Jeder Versuch, die überregionale Zusammenarbeit verschiedener Naziorganisationen, Kameradschaften und Gruppen im Rahmen der ab 2015 geführten Kampagne gegen Geflüchtete aufzudecken, konnte daher nur über den Anschlag auf die Overbeckstraße erfolgen. Wäre dieser Anschlag als versuchtes Tötungsdelikt bewertet worden, hätte eine Chance bestanden, auch die Beteiligung der überregionalen Strukturen aufzuklären. Vor diesem Hintergrund ist der Appell der Nebenklage Overbeckstraße, alle weiteren Ausführungen zu dem Anschlag auf das Wohnprojekt nunmehr der Verteidigung zu überlassen, die bislang ausschließlich versucht hat, die Tat zu bagatellisieren, kaum nachzuvollziehen. Die Nebenklage Wilsdruffer Straße kann diesem Wunsch ja schon deshalb nicht nachkommen, weil sie im Interesse ihrer Mandanten alles tun muss, damit auch diejenigen, die nicht persönlich Sprengsätze an den Fenstern der Wohnung zündeten, sondern auch die weiteren Beteiligten wegen versuchten Mordes verurteilt werden. Für die Geflüchteten kommt es nämlich nicht nur darauf an, dass die Angeklagten nach § 129 a StGB bestraft werden: sie wollen den Angriff auf ihr Leben als versuchten Mord gewertet haben, sie wollen dass ihr Leben als schützenswertes Gut akzeptiert wird. Sie wollen im Zweifel auch die Sicherheit haben, dass die Angeklagte die nächsten Jahre keine weiteren Angriffe auf Geflüchtete durchführen können.

Die fehlenden (juristischen) Ausführungen des Nebenklagevertreters zum Angriff auf das Wohnprojekt Overbeckstraße zeigt auch die wenig analytische und politische Einordnung des Tatkomplexes durch RA Nießing. Verbunden mit der Forderung, nunmehr den Mantel des Schweigens über diesen Tatkomplex zu legen, kann das nur Wunsch nach vollständiger Entpolitisierung des Tatkomplexes gewertet werden.

Im weiteren stellte RA Nießing richtig, die Bewohner der Overbeckstraße hätten sehr wohl mit Polizei und Staatsanwaltschaft kooperiert.

Die Aussageverweigerung der ersten Nebenklägerin sei auf seinen anwaltlichen Rat hin erfolgt. Er habe diesen Rechtsrat gegeben, da er der Meinung sei, dass ein Zeuge, wenn er offenbart, dass er etwas weiß, aber es nicht sagt, keine Falschaussage begehe. Dies dürfe man behandeln, wie es das Gericht getan hat, man dürfe es aber nicht kriminalisieren, wie der Generalbundesanwalt es angedroht habe. Offensichtlich hat die Nebenklage Overbeckstraße die Verhängung des Ordnungsgeldes und die Auferlegung der Kosten eines Verhandlungstages also bewusst in Kauf genommen.

Nießing gab weiter an, der einzige Prozessbeteiligte, der sich korrekt verhalten habe, sei der Verteidiger der Angeklagten, Kleinert RA Wilhelm, gewesen, der gesagt habe „ich zolle der Zeugin Respekt, deswegen werden wir der Zeugin keine Fragen stellen”.

Zum Ende seines Plädoyers befeuerte Nießing die Argumentation der Verteidigung, die ja die Zusammensetzung des Gerichts als willkürlich kritisiert hatte, indem er ausführte, er könne für die sächsische Justiz nur hoffen, dass es sich bei diesem Senat um die gesetzlichen Richter handle, sonst würde ein Staatsverschulden deutlich.

Am kommenden Dienstag folgen die Plädoyers der NebenklagevertreterInnen der Tatkomplexe Bahnhofstraße und Wilsdruffer Straße.

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