30.08.2017

Weitere Beweisaufnahme zum Angriff auf die Overbeckstraße, und: Schweigestrategie ehemaliger Weggefährtin

Der 44. Hauptverhandlungstag begann mit der Befragung eines ehemaligen Bewohners des Hausprojekts Overbeckstraße. Der Zeuge hatte zum Zeitpunkt des hier angeklagten Angriffes auf das Haus vorübergehend ein Zimmer im Erdgeschoss bewohnt. Als der Angriff begann, befand er sich nach seinen Angaben, gemeinsam mit zwei weiteren Personen, in der zur Straßenseite gelegenen Küche des ersten Stocks. Einer der Mitbewohner machte ihn auf Personen aufmerksam, die sich hinter einem Altglascontainer auf der gegenüberliegenden Straßenseite versteckten. So beobachtete der Zeuge den Beginn des Angriffes. Continue reading “30.08.2017”

23.08.2017

„Festing könnte auch ein guter Polizist werden“

Am 43. Verhandlungstag wurde lediglich der letzte der vier ständigen Mitglieder der für die Ermittlungen zu den Anschlägen in Freital zuständigen Sondereinheit Ermittlungsgruppe Deuben vernommen.

Wenig überraschend berichtete auch dieser Zeuge davon, dass, für ihn unverständlich und ohne Begründung, von der Staatsanwaltschaft Dresden hinter den Angeklagten keine Organisation und damit keine verfestigte Struktur zur Begehung von rechtsmotivierten Straftaten gesehen wurde. Ihm hätten seine Ermittlungsergebnisse für eine andere Bewertung durchaus ausgereicht. Continue reading “23.08.2017”

22.08.2017

„Wir befinden uns im letzten Drittel des Verfahrens“

Zum ersten Mal brachte die Verteidigung am 42. Hauptverhandlungstag das Beweisprogramm des Senats zu Fall, in dem sie monierte, dass der geladene Zeuge, ein Kriminalhauptkommissar des Operativen Abwehrzentrums in Dresden, nicht vernommen werden könnte, da sie keine Akteneinsicht in das Verfahren gegen die Freie Kameradschaft Dresden hätten. Zwar seien die Vernehmungen des gesondert verfolgten Zeugen Lehmann sowie der Beschuldigten aus dem Verfahren gegen die Freie Kameradschaft Dresden, zu denen der Zeuge aussagen sollte, bereits Bestandteil der Akte, jedoch könne nicht ausgeschlossen werden, dass dem Zeugen weitere Aktenbestandteile oder ähnliches vorgehalten werden müssen, weil unter Umständen in dem Verfahren gegen die Freie Kameradschaft Dresden weitere Zeugen- und Beschuldigtenvernehmungen gemacht wurden, die auch für dieses Verfahren relevant sein könnten. Continue reading “22.08.2017”

15.08.2017

„Mein Vorgesetzter hat gesagt, dazu sagst du nichts“

Am 39. Hauptverhandlungstag wurde die Vernehmung der Mitarbeiterin der EG Deuben abgeschlossen, die bereits am 37. Hauptverhandlungstag begonnen hatte. Die Beamtin musste nochmals erscheinen, da in ihrer vorangegangenen Zeugenaussage herauskam, dass nicht alle Observationsberichte in der Akte zu finden sind. Über diesen Fakt war die Zeugin mehr als erstaunt. Ihrem Kenntnisstand nach sei der Ordner mit den Observationsunterlagen über ihren Vorgesetzten an das Bundeskriminalamt gegangen. Ihre Aussage, es gäbe noch mehr Fotos als die, die ihr in der Verhandlung gezeigt wurden, legt nahe, dass es also noch Unterlagen von den Observationen gibt, die den Prozessbeteiligten bislang unbekannt sind. Es dürfte allerdings mehr als unwahrscheinlich sein, dass das Bundeskriminalamt die Berichte bruchstückhaft zu den Akten genommen hat. Da die Zeugin jedoch keine Angaben zu dem Ordner machen konnte, hatte sie ihn selbst doch nie gesehen, wird diese Frage noch zu klären sein.

Im Anschluss daran wurde eine weitere Beamtin der EG Deuben befragt, die unter anderem den Beschuldigten Seidel vernommen hatte. Obwohl diesem in seiner Vernehmung eindeutige Auszüge aus seiner Telekommunikationsüberwachung vorgehalten wurden, bestritt der Angeklagte Seidel jegliche Beteiligung an dem Angriff auf die „Mangelwirtschaft“. Daher stufte die Zeugin seine Aussagen als wenig glaubhaft ein. Die Vernehmung habe sich an seine Hausdurchsuchung angeschlossen. Da die Zeugin erst wenige Tage vorher zur EG Deuben gekommen war, waren ihr nicht alle Sachverhalte geläufig. Daher konnte sie in den Vernehmungen auch keine Nachfragen stellen, um alle auftauchenden Widersprüche aufzudecken. Sie habe sich an den Fragenkatalog gehalten, den sie von ihrem Vorgesetzten erhalten habe.

Nachfragen der Nebenklage wie sie und die anderen Beamt_Innen auf den Tag der Durchsuchung, der Festnahmen und Vernehmungen am 05. November 2015 vorbereitet worden sind, z.B. in einer Einsatzbesprechung, durfte die Zeugin ausdrücklich – auch nach Nachfrage bei ihrem Vorgesetzten – nicht beantworten. Zum ersten Mal wurde einer als Zeugin geladenen Polizeibeamtin ausdrücklich die Aussagegenehmigung hinsichtlich dieser und sich anschließender Fragen verweigert. Ob dies tatsächlich aus einsatztaktischen Gründen gerechtfertigt sein kann, weiß niemand, da die Zeugin die Verweigerung nicht weiter begründete. Ruft man sich jedoch ins Gedächtnis, welche Nachlässigkeiten und/oder Fehler bei den Vernehmungen einiger Polizeizeugen in der Vergangenheit zu Tage getreten sind, kann man sich des Verdachtes nicht erwehren, dass auch andere Gründe eine Rolle spielen könnten.

Aufschlussreicher waren die Aussagen, die die Zeugin zur Auswertung des Handys der Angeklagten Kleinert machen konnte. In den Kontakten der Angeklagten fanden sich Personen, die nunmehr der „Freien Kameradschaft Dresden“ zugeordnet werden. Unter ihnen befindet sich einer der Angeklagten, die sich aktuell vor dem Landgericht Dresden wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung, den Ausschreitungen in Heidenau und Connewitz sowie verschiedener anderer Straftaten verantworten müssen. In der weiteren Handyauswertung und insbesondere des KakaoTalks der Gruppe fand die Zeugin Videos von Sprengsversuchen in einem baufälligen Gebäude in der Königsbrücker Heide. An Hand der Aussagen der Zeugin wurde klar, dass die Gruppe mit verschiedenen – zum Teil auch selbstgebauten – Sprengsätzen experimentierte und deren Wirkung an Hand der bei den Versuchen angefertigten und dann an alle gesendeten Videos kannte. Die Sprengversuche lagen dabei zeitlich vor dem Anschlag auf die Mangelwirtschaft und die Wilsdruffer Straße. Damit dürfte feststehen, dass die Lebensgefahr der Opfer aller den Sprengversuchen nachfolgenden Anschläge sehenden Auges in Kauf genommen worden sind.

Nachdem die Zeugin noch von einer weiteren Hausdurchsuchung bei einem Beschuldigten berichtete, dem vorgeworfen wird, am Anschlag auf den PKW des linken Stadtrates Richter beteiligt gewesen zu sein, endete die Hauptverhandlung. Da damit das Beweisprogramm der Woche erschöpft war, fiel der Hauptverhandlungstag am Mittwoch aus und wird am Dienstag, den 22. August 2017 fortgesetzt.

08.08./09.08./11.08.2017

„Zu wenig Leute und zu viel zu machen“

Die vergangene Hauptverhandlungswoche widmete sich ausschließlich der Vernehmung einer Beamtin der „EG Deuben“. Die Zeugin war ursprünglich mit den Ermittlungen zum Anschlag auf den PKW Richter und den Briefkasten einer Geflüchtetenunterstützerin in Freital betraut und wechselte nach deren Einrichtung in die Ermittlungsgruppe, die sich ausschließlich mit fremdenfeindlichen und gegen Andersdenkende gerichtete Straftaten in Freital beschäftigen sollte. Entgegen des bereits vernommenen Zeugen Gruber kannte die Zeugin ihn nicht als Leiter der Ermittlungsgruppe Deuben.

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02.08.2017

Ein Zeuge mit – widerrufener – Vertraulichkeitszusage und: Staatsanwaltschaft Dresden wollte keine Haftbefehle beantragen

Am heutigen, immerhin inzwischen 37. Hauptverhandlungstag, teilte der Vorsitzende zunächst mit, dass zum Anschlag Bahnhofstraße ein Sachverständiger geladen werden soll, der anhand der Schäden an dem durch die Explosion gesprengten Fenster, überprüfen soll, ob die Angaben, des Beschuldigten Festing, er habe – alleine handelnd – den Sprengsatz in den Spalt des gekippten Fensters gesteckt und angezündet, zutreffen können. Continue reading “02.08.2017”

01.08.2017

Durchsuchung und Vernehmung beim Angeklagten Seidel, und: sächsische Ermittlungen.

Zu Beginn des Hauptverhandlungstages sollte die Lebensgefährtin des Angeklagten Schulz aussagen. Diese berief sich aber auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht, da sie sich nicht selbst belasten müsse. Laut der Aussage anderer Angeklagter bestünde die Möglichkeit, dass die Zeugin dem Angeklagten Schulz Sprengmittel in seinem Bus übergeben haben könnte. Die Zeugin betonte jedoch ausdrücklich, dass ein Verlöbnis nicht bestünde. Die Anwesenheit der Zeugin warf den Angeklagten Schulz so aus der Bahn, dass sich eine längere Unterbrechung anschloss.

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