15.08.2017

„Mein Vorgesetzter hat gesagt, dazu sagst du nichts“

Am 39. Hauptverhandlungstag wurde die Vernehmung der Mitarbeiterin der EG Deuben abgeschlossen, die bereits am 37. Hauptverhandlungstag begonnen hatte. Die Beamtin musste nochmals erscheinen, da in ihrer vorangegangenen Zeugenaussage herauskam, dass nicht alle Observationsberichte in der Akte zu finden sind. Über diesen Fakt war die Zeugin mehr als erstaunt. Ihrem Kenntnisstand nach sei der Ordner mit den Observationsunterlagen über ihren Vorgesetzten an das Bundeskriminalamt gegangen. Ihre Aussage, es gäbe noch mehr Fotos als die, die ihr in der Verhandlung gezeigt wurden, legt nahe, dass es also noch Unterlagen von den Observationen gibt, die den Prozessbeteiligten bislang unbekannt sind. Es dürfte allerdings mehr als unwahrscheinlich sein, dass das Bundeskriminalamt die Berichte bruchstückhaft zu den Akten genommen hat. Da die Zeugin jedoch keine Angaben zu dem Ordner machen konnte, hatte sie ihn selbst doch nie gesehen, wird diese Frage noch zu klären sein.

Im Anschluss daran wurde eine weitere Beamtin der EG Deuben befragt, die unter anderem den Beschuldigten Seidel vernommen hatte. Obwohl diesem in seiner Vernehmung eindeutige Auszüge aus seiner Telekommunikationsüberwachung vorgehalten wurden, bestritt der Angeklagte Seidel jegliche Beteiligung an dem Angriff auf die „Mangelwirtschaft“. Daher stufte die Zeugin seine Aussagen als wenig glaubhaft ein. Die Vernehmung habe sich an seine Hausdurchsuchung angeschlossen. Da die Zeugin erst wenige Tage vorher zur EG Deuben gekommen war, waren ihr nicht alle Sachverhalte geläufig. Daher konnte sie in den Vernehmungen auch keine Nachfragen stellen, um alle auftauchenden Widersprüche aufzudecken. Sie habe sich an den Fragenkatalog gehalten, den sie von ihrem Vorgesetzten erhalten habe.

Nachfragen der Nebenklage wie sie und die anderen Beamt_Innen auf den Tag der Durchsuchung, der Festnahmen und Vernehmungen am 05. November 2015 vorbereitet worden sind, z.B. in einer Einsatzbesprechung, durfte die Zeugin ausdrücklich – auch nach Nachfrage bei ihrem Vorgesetzten – nicht beantworten. Zum ersten Mal wurde einer als Zeugin geladenen Polizeibeamtin ausdrücklich die Aussagegenehmigung hinsichtlich dieser und sich anschließender Fragen verweigert. Ob dies tatsächlich aus einsatztaktischen Gründen gerechtfertigt sein kann, weiß niemand, da die Zeugin die Verweigerung nicht weiter begründete. Ruft man sich jedoch ins Gedächtnis, welche Nachlässigkeiten und/oder Fehler bei den Vernehmungen einiger Polizeizeugen in der Vergangenheit zu Tage getreten sind, kann man sich des Verdachtes nicht erwehren, dass auch andere Gründe eine Rolle spielen könnten.

Aufschlussreicher waren die Aussagen, die die Zeugin zur Auswertung des Handys der Angeklagten Kleinert machen konnte. In den Kontakten der Angeklagten fanden sich Personen, die nunmehr der „Freien Kameradschaft Dresden“ zugeordnet werden. Unter ihnen befindet sich einer der Angeklagten, die sich aktuell vor dem Landgericht Dresden wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung, den Ausschreitungen in Heidenau und Connewitz sowie verschiedener anderer Straftaten verantworten müssen. In der weiteren Handyauswertung und insbesondere des KakaoTalks der Gruppe fand die Zeugin Videos von Sprengsversuchen in einem baufälligen Gebäude in der Königsbrücker Heide. An Hand der Aussagen der Zeugin wurde klar, dass die Gruppe mit verschiedenen – zum Teil auch selbstgebauten – Sprengsätzen experimentierte und deren Wirkung an Hand der bei den Versuchen angefertigten und dann an alle gesendeten Videos kannte. Die Sprengversuche lagen dabei zeitlich vor dem Anschlag auf die Mangelwirtschaft und die Wilsdruffer Straße. Damit dürfte feststehen, dass die Lebensgefahr der Opfer aller den Sprengversuchen nachfolgenden Anschläge sehenden Auges in Kauf genommen worden sind.

Nachdem die Zeugin noch von einer weiteren Hausdurchsuchung bei einem Beschuldigten berichtete, dem vorgeworfen wird, am Anschlag auf den PKW des linken Stadtrates Richter beteiligt gewesen zu sein, endete die Hauptverhandlung. Da damit das Beweisprogramm der Woche erschöpft war, fiel der Hauptverhandlungstag am Mittwoch aus und wird am Dienstag, den 22. August 2017 fortgesetzt.

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