04.04.2017

Wer sich in Freital für Flüchtlinge einsetzt, der ist halt nicht ganz so beliebt….

Der 8. Hauptverhandlungstag sollte mit den geladenen Zeugen, darunter die Fortsetzung der Vernehmung eines bereits gehörten Polizeibeamten, die Beweisaufnahme zu den Tatkomplexen Bahnhofstraße und Angriffe gegen die Partei die Linke und den Freitaler Stadtrates Richter fortgeführt werden.

Der erste Polizeibeamte schilderte die Durchsuchung einer Person, die verdächtigt wird, zusammen mit einigen Angeklagten einen Brandanschlag auf den Real-Markt in Freital verübt zu haben. Grund für den Anschlag war die Vermutung, dort solle eine Geflüchtetenunterkunft entstehen. Eine die gesamte Wand umfassende Reichskriegsflagge war für die Beamten nur zu vernachlässigendes Beiwerk. Auch ein griffbereit gepackter Beutel mit einem Butterfly-Messer, vier Schlagstöcken, Quarzsand-Handschuhen und Pyrotechnik beim bekennenden Dynamo-Dresden-Fan erweckte zwar Misstrauen, aber keine Aktivität daraus Schlüsse zu ziehen.

Im Anschluss glänzte die Verteidigung mit einem vermeintlichen Befreiungsschlag hinsichtlich der Anklage wegen versuchten Mordes. Die Verteidigung meint in einem angehörten Telefonat zwischen den Angeklagten Schulz und Kleinert, in dem die Kleinert geäußert haben soll, dass hoffentlich niemand bei dem Anschlag zu Schaden gekommen sei und dem nunmehr dem Gericht vorliegenden rechtsmedizinische Gutachten, eindeutige Indizien gegen einen Tötungsvorsatz erkennen zu können. Aus diesem Grunde solle beides umgehend in den Prozess eingeführt werden. Auf Einwand der Nebenklage konnte die Verteidigung jedoch nicht aufklären, wie sie auf diesen Schluss kommt, das Gutachten spricht nämlich ausdrücklich von potentiell tödlichen Splitterwirkungen im Halsbereich .Ausserdem hatten sich die betroffenen Nebenkläger unmittelbar am Fenster befunden. Und die in dem Telefonat geäußerten Befürchtungen lassen doch erst recht den Schluss zu, dass auch die Angeklagte Kleinert zum Tatzeitpunkt von der potentiell tödlichen Wirkung der Splitter ausging, sonst wäre ja kein Anlass zu Sorge gegeben gewesen.

Danach wurde ein weiterer Polizeibeamter vernommen. Dieser schilderte u.a. die Vernehmung eines Zeugen, der in der Hauptverhandlung vom 24.03.2017 bereits wegen seiner Beschuldigtenstellung die Aussage verweigert hatte. Dabei wurde die Beteiligung des Zeugen und des Angeklagten Festing an der Sprengung des Autos des Freitaler Stadtrates Richter klar. Der Zeuge belastete in seiner Aussage einmal mehr den Angeklagten Festing als die treibende Kraft hinter dieser Tat. Festing soll ebenfalls den Anschlag auf eine Wohnung von Geflüchteten in der Bahnhofstraße verübt haben. Das habe er dem Zeugen gegenüber zugegeben und auch mit dieser und anderen Taten in einer Kneipe geprahlt. Nach der Inhaftierung von Schulz, Festing und Wendlin sei in Freital alles „drunter und drüber“ gegangen. Offensichtlich vermisste der Zeuge die Organisierung die Teile der Angeklagten bieten konnten. Weiterhin benannte der Zeuge in seiner damaligen polizeilichen Aussage mehrere Angeklagte und Zeugen als Personen, die auf dem bereits mehrfach angesprochenen Gruppenfoto mit Hitlergruß und Hakenkreuz-Flagge posieren. Mindestens eine der benannten Abgebildeten amüsierte sich im Zuschauerraum noch königlich über das Foto, war nach der folgenden Pause aber nicht mehr gesehen. Vielleicht wird auch den UnterstützerInnen der Angeklagten langsam klar, dass die angeklagten Taten und die sich in Freital agierenden Strukturen fernab dessen ist, was die Verteidigung all zu gern als „Dumme-Jungen-Streiche“ darzustellen versucht.

Der dritte Zeuge, ein Nachbar des geschädigten Stadtrates, dessen Auto vor seiner Haustür in die Luft gesprengt wurde, berichtete, dass er drei dumpfe Schläge gehört und dann aus dem Fenster geschaut habe. Da habe er dann das beschädigte Fahrzeug gesehen und Fotos gemacht. Diese habe er an die Facebock-Gruppe der „Bürgerwehr Freital“ gesendet. Gründe dafür konnte er nicht benennen, er habe halt nur darüber informieren wollen, was so passiere. Auf weitere Fragen wurde  klar, wie stark die Bedrohungslage des Linken Stadtrats war. Vor dem Haus hätten Wahlplakate mit dem Gesicht des Herrn Richter gehangen, auf die geschrieben wurde „Richter wir wissen wo du wohnst“. Er selbst habe sich nie bedroht gefühlt, wusste er doch, dass die Angriffe allein seinem Nachbarn galten. Der Grund für die Anfeindungen war für den Zeugen so klar wie unbeeindruckend: „Wer sich in Freital für Flüchtlingen einsetzte, der ist halt nicht ganz so beliebt“ stelle er ungerührt fest.

In einer langwierigen und zähen Befragung schloss der Verhandlungstag mit der Einvernahme eines Staatsschutzbeamten aus Dresden, der mehrere beschlagnahmte Gegenstände ausgewertet hatte. Zwar waren auch die bislang vernommenen Ermittlungsbeamten des sächsischen operativen Abwehrzentrums mehrfach dadurch aufgefallen, dass ihnen die rassistischen Motive, die nazistische Ideologie und sowieso alles was darauf hindeuten könnte, dass es sich um eine organisierte rechte Struktur in Freital handelte, herzlich egal. So bildhaft wie dieser Zeuge beschrieb es jedoch bislang noch keiner. Bei Durchsuchungen aufgefundene Hakenkreuz-Flaggen und Aufkleber mit fremdenfeindlichen oder rechten Parolen wie z.B. „Refugees not welcome“ hätten keinen Relevanz für die Ermittlungen gehabt, denn diese Sachen wurden ja nicht bei den Ausführungen der Taten mitgeführt. Übersetzt heißt dass, dass ein Aufkleber der sich gegen Geflüchtete richtet und beim Angeklagten gefunden wird, keinen Hinweis auf das Tatmotiv liefert, solange nicht auch neben dem gesprengten Fenster einer verklebt wird. Wenig verwunderlich war es daher, dass sich der Verteidiger des Angeklagten Seidel, Herr Rechtsanwalt Kohlmann – seines Zeichens Mitglied im Chemnitzer Stadtrat für Pro Chemnitz – eingeladen fühlte, auf eine Erklärung der Nebenklage lautstark zu erwidern, der Slogan „Refugees not welcome“ sei nicht rassistisch, würde er doch auch von Personen mit Migrationshintergrund befürwortet werden. Mit der daraufhin folgenden Auseinandersetzung zwischen RA Kohlmann und der Nebenklage, die ihm eine propagandistische Erklärung im Sinne seiner eigenen politischen Ausrichtung vorwarf, schloss der Hauptverhandlungstag.

Fortgesetzt wird am morgigen Mittwoch um 09.30 beim OLG Dresden

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