19.05.2017

Geschädigte Nebenkläger_Innen Overbeckstraße – Tag 2

Am heutigen Verhandlungstag wurde die sehr kontroverse Zeugenvernehmung der ersten Nebenklägerin aus der Mangelwirtschaft fortgesetzt. Sie wurde erneut nicht beendet, obwohl die Verhandlung bis zum späten Nachmittag andauerte, und wird am kommenden Mittwoch fortgesetzt.

Der vom Gericht für alle drei Nebenkläger beigeordnete Rechtsanwalt hatte bereits in der Verhandlung am 17.05.2017 erklärt, es habe eine Abstimmung gegeben, Fragen, die die Identität und damit die Sicherheit weiterer Hausbewohner betreffen, nicht zu beantworten. Dies führt bislang dazu, dass nicht festgestellt werden kann, wer und wie viele Personen von dem Angriff betroffen waren. Außerdem ist bislang offen, ob und wenn ja, wie viele Menschen verletzt wurden. Eine Bewertung der Tat, die als gefährliche Körperverletzung angeklagt ist, durch die veränderten Umständen, die sich aus den Schilderungen der Angeklagten Justin S. und Festing ergeben, aber auch als versuchter Mord bewertet werden könnte, wird dadurch aber erschwert. Dies führte dazu, dass das Gericht und der Bundesanwalt die Zeugin für diese Aussageverweigerung hart angriffen und Zwangsmittel androhten. Die Verteidigung nutzte dieses Prozessverhalten der Nebenklägerin, um durch wiederkehrende Fragen zur Identität von damaligen, aktuellen und vergangenen MitbewohnerInnen, die Glaubwürdigkeit der gesamten Nebenklage des Wohnprojekts anzugreifen.

Das Hausprojekt hatte bereits frühzeitig deutlich gemacht, dass die Bewohner das Verhalten von Polizei und Justiz vor und nach dem Anschlag als Zumutung empfinden und davon ausgehen, dass sie von dieser Seite keinen Schutz vor der Bedrohung durch Nazis und Rassisten erwarten. Diese Einschätzung wurde im Nachhinein auch noch dadurch bestätigt, dass rechtswidrig persönliche Angaben der NebenklägerInnen an die Verteidigung weitergeleitet wurde (vgl. Bericht vom 17.05.2017). Allerdings gefährdet dieses Prozessverhalten nun ganz konkret die Beweisaufnahme und Verurteilung im Tatkomplex Overbeckstraße und kann sich auf weitere Komplexe ausweiten. Andererseits ist kaum erkennbar, welche konkreten Gefahren sich aus der Beantwortung der Fragen nach den Bewohnern des Projekts und ihrer Anwesenheit während des Angriffes ergeben sollen. Die Ermittlungsakte enthält bereits die Einwohnermeldeamtsdaten zum Tattag. Im Gegenteil würde die Fortsetzung dieses Prozessverhaltens wohl dazu führen, dass alle Personen, die irgendwie in Beziehung zu dem Hausprojekt gebracht werden können, ermittelt und im Prozess vernommen werden. Es wäre daher wünschenswert, wenn die Nebenklage Overbeckstraße einen Ausweg aus der nun ziemlich verfahrenen Prozesssituation finden würde.

Die Frage, wie sich der Angriff auf das Wohnprojekt für die Hausbewohner auswirkte, blieb daher auch nach der heutigen Zeugenbefragung unbeantwortet. Eine Bewertung der Aussagen der geschädigten Nebenkläger_Innen kann allerdings erst getroffen werden, wenn die Zeugenvernehmungen vollständig abgeschlossen sind.

Im Anschluss beschwerte sich die Verteidigung Seidel noch über die Berichterstattung zum Verhandlungstag am 17.05.2017 auf dieser Webseite und beantragte daher, eine kontinuierliche Audioaufnahme der Hauptverhandlung herzustellen, um beweisen zu können, dass sie nicht durch „relativ offene rechte Propaganda“ auffallen würde. Wenn wir auf diese Art und Weise dazu beitragen könnten, das von Strafverteidigern lange geforderte Wortprotokoll der Hauptverhandlung durchzusetzen, wäre dieser Blog im doppelten Sinne erfolgreich.

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