20.09.2017

Zusammenarbeit militanter Nazigruppen  und: die Chats bilden das Innenleben der Gruppe, ihre Entwicklung und die Dynamiken, aus denen die Taten entstanden sind, anschaulich ab.

Am heutigen Tag wurde die Vernehmung eines Polizeibeamten des OAZ fortgeführt. Dieser Beamte ist der Hauptsachbearbeiter im Ermittlungskomplex Freie Kameradschaft Dresden, und sollte zu seinen Befragungen der FKD-Mitglieder Stanelle und Neumann befragt werden, die gegenüber dem OLG die Aussage verweigert hatten. Beide wurden kürzlich vom Landgericht Dresden unter anderem wegen dieses Angriffs verurteilt, das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Der Zeuge gab an, Stanelle habe ausgesagt, beim Angriff auf die Mangelwirtschaft hab von den späteren Angreifern unter der Brücke keiner Bedenken geäußert. Die Angeklagte Kleinert habe plangemäß einen Baseballschläger mitgebracht.

Stanelle habe Angegeben, der Angeklagte Schulz sei bei den Ausschreitungen in Heidenau besonders aggressiv und militant aufgetreten, bei einem Angriff auf die Flüchtlingsunterkunft in der Dresdner Podemusstraße, an dem sich die Freitaler beteiligt hatten, wären Schulz und Festing beteiligt gewesen, Schulz habe Steine auf das Haus geworfen.

Das FKD-Mitglied Neumann habe ihm gegenüber in drei Vernehmungen Angaben gemacht.

Zur dem Angriff auf die Mangelwirtschaft gab er an, er habe sich erschrocken, als er die Größe der Sprengkörper sah, die zusammen mit den Buttersäureflaschen in das Gebäude geworfen werden sollten. Er habe sich deshalb nicht an der Aktion beteiligt. Das Landgericht Dresden hatte ih wegen dieser Angabe nur wegen Beihilfe zu dem Angriff verurteilt.

Der Kontakt zwischen FKD und Freitalern sei überwiegend über den Angeklagten Knobloch gelaufen.

Im Anschluss schloss das Gericht das im Sommer angeordnete Selbstleseverfahren mit zahlreichen Gutachten und großen Teilen der Chatprotokollen ab. Die Dokumente wurden damit allein durch die Durchführung des Selbstleseverfahrens, bei dem allen Prozessbeteiligten die Möglichkeit gegeben wird, Kenntnis der genannten Dokumente zu nehmen, in die Beweisaufnahme eingeführt, ohne dass sie tatsächlich in öffentlicher Hauptverhandlung thematisiert worden sind. Immerhin hatte das Gericht, im Gegensatz zur Praxis vieler anderer Staatsschutzsenate, die wichtigsten Chatprotokolle in den vergangenen Wochen in der Hauptverhandlung verlesen und in Augenschein genommen, so dass öffentlich wurde, welch menschenverachtende Ideen und Pläne die Angeklagten untereinander austauschten.

Im Anschluss gab die Nebenklage eine Erklärung zu den im Selbstleseverfahren eingeführten Dokumenten ab. Dabei wurde insbesondere herausgearbeitet, dass die Chatprotokolle voller fremdenfeindlicher, antisemitischer und rassistischer Beiträge der Angeklagten waren. Ebenfalls lies sich an Hand der Chatprotokolle nachvollziehen, dass sowohl der Angriff auf die Mangelwirtschaft als auch die Geflüchteten in der Wilsdruffer Straße von langer Hand geplant und allen Chatteilnehmern bekannt waren. Einher mit den Planungen dieser beiden Anschläge gingen immer eindeutiger Vernichtungsfantasien einiger Angeklagter, denen sie im Chat freien lauf ließen. Die im Selbstleseverfahren eingeführten Chats bilden das Innenleben der Gruppe, deren Entwicklung und die Dynamiken aus denen die Taten entstanden sind anschaulich ab. Umso verwunderlicher ist es, dass die Verteidigung den Abschluss des Selbstleseverfahrens nicht zum Anlass nahmen, für ihre Mandanten wichtige oder im Falle der Angeklagten möglicherweise auch teilentlastend zu verstehende Beiträge im Rahmen einer Erklärung zu thematisieren.

Schreibe einen Kommentar