18.10.2017

Leben in Freital: Wenn der Busfahrer Schulz bei seinem Arbeitgeber anfragt, ob die Mitglieder der Bürgerwehr umsonst mit den Bussen mitfahren dürfen…

Wenn ein Verhandlungstag kennzeichnend für den Umgang der Freitaler und Dresdner Bevölkerung mit militanten, ja, potentiell tödlichen Anschlägen gegen Flüchtlinge durch Neonazis war, dann dieser 18. Oktober, an dem eine Mitarbeiterin der Regionalverkehr Dresden GmbH befragt wurde. Die Zeugin war Personalchefin der Angeklagten Wendlin und Schulz, und hatte mit beiden im Herbst 2015 nach Hinweisen auf deren rassistischen und gewalttätigen Aktivitäten Personalgespräche geführt. Sowohl Wendlin als auch Schulz hatten über diese Gespräche im Chat berichtet.

Die Zeugin zeigte ganz offen ihre Zuneigung gegenüber dem Angeklagten Wendlin, an dessen Auswahl als Auszubildender sie bereits beteiligt war. Im Ausbildungverhältnis hatte sie mehrfach Kontakt zu ihm und beschrieb ihn durchgehend als höflich, sehr angenehmen, ruhigen und lernwilligen „Azubi“. Als Busfahrer lobte sie seine „Kundenfreundlichkeit“.

Die Zeugin beschrieb auch den Angeklagten Schulz, der ihr aber offensichtlich, aus Hamburg stammend und nur in einem befristeten Arbeitsverhältnis, deutlich weniger sympathisch war.

Nachdem ein angeblicher Übergriff eines Geflüchteten gegenüber einer jungen Frau in sozialen Medien die Runde machte – die Zeugin gab an, es habe keine Bestätigung des Vorfalls in einem Bus ihres Unternehmens durch die Polizei gegeben, habe sie von der Gründung einer Bürgerwehr erfahren, die organisiert in den Bussen mitfuhr um auf eigene Faust für Sicherheit zu sorgen.

Im Juni 2015 habe sie erfahren, dass der Angeklagte Schulz diese Bürgerwehr ins Leben gerufen habe. Die Busfirma habe aber keine weitere Veranlassung gesehen, hierauf zu reagieren. Sie hätten insbesondere keinen Grund gesehen, in Frage zu stellen, was Herr Schulz in seiner Freizeit macht. Schulz hätte sogar ganz offen und offiziell angefragt, ob die Mitglieder der Bürgerwehr umsonst in den Bussen mitfahren dürften. Dies allerdings habe sie ihm gegenüber deutlich abgelehnt.

Allerdings sei der befristete Arbeitsvertrag des Angeklagten Schulz nicht verlängert worden.

Durch die Gründung der Bürgerwehr habe die Firma sich Vorwürfen in den Sozialen Netzwerken ausgesetzt gesehen. „Wir waren immer wieder in der Situation, uns in der Öffentlichkeit verteidigen zu müssen, dann war die Polizei im Haus, irgendwann erreicht man einen Punkt, da will man das nicht mehr. Es gab keine Dinge, die auf die Arbeitsweise von Herrn Schulz zurückzuführen wären. “

Ähnlich deutlich wurde die Grundeinstellung der Zeugin und vermutlich des ganzen Betriebes auch, als einer der Richter auf ihre Angabe, sie würde Wendlin gerne wieder einstellen, wenn die Strafsache abgeschlossen ist fragte, ob sie keine Probleme mit dessen Rassismus habe:

„Wenn jemand, in seiner Gesinnung, rechtsradikal ist und das nicht offen auslebt, dann ist das seine persönliche Einschätzung, seine Persönlichkeit. Uns interessiert auch keine Konfession, wir beschäftigen nach der Profession, ob sich unsere Angestellten um ihre Fahrgäste gut kümmern, was anderes interessiert uns nicht. Uns interessiert auch nicht, ob der seine Frau schlägt. Solange jemand nicht, wegen irgendwelcher Gesetzesbrüche Probleme macht, haben wir hier keine Veranlassung, deren Gesinnung zu überprüfen.“

Die Frage, ob sich Fahrgäste durch einen Busfahrer, der offen rechtsradikale Propaganda betreibt, gestört fühlen könnte, stellte sich die Zeugin an keiner Stelle.

Spannend war, dass Wendlin in den Chats angab, er sei zu der Zeugin bestellt worden, diese habe ihm mitgeteilt, dass der Verfassungsschutz und die Polizei die Firma wegen ihm kontaktiert habe und dass er sich in Zukunft etwas zurückhalten solle. Dies stritt die Zeugin nachdrücklich ab. Sie habe relativ spontan das Betriebsgebäude in Freital und dort Herrn Wendlin aufgesucht, weil sie befürchtet habe, er könnte sich in etwas reinziehen lassen. Dabei blieb völlig unklar, woher die Zeugin dieses Wissen gehabt haben will. Es liegen allerdings zahlreiche Hinweise darauf vor, dass es sich bei dem Termin um einen offiziellen Termin handelte. Im Chat wurde schon eine Woche vorher über den kommenden Termin mit der Zeugin kommuniziert. Jedenfalls hatte der Termin einen anderen Inhalt, als ihn die Zeugin schildert – aus welchem Grund auch immer. Es ist dabei möglich, dass die Zeugin nicht zugeben will, dass sie Wendlin von der Nachfrage des Landesamts für Verfassungsschutz in Kenntnis gesetzt hat, was sie vermutlich nicht durfte. Jedenfalls bedeutet dies, dass der Zeugin auch im Übrigen, also auch bei ihren Angaben, sie könne nur Gutes über Wendlin erzählen, kein Glauben geschenkt werden kann.

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