22.03.2017

„Keine Pizza für Flüchtlinge“ und: Material zum Bau von Rohrbomben

Der 5. Hauptverhandlungstag sollte durch die Vernehmung weiterer Polizeizeugen Erkenntnisse zu den Hausdurchsuchungen des Angeklagten Festing erbringen und förderte weitere Ermittlungsausfälle des OAZ Sachsen zu Tage.

Der erste Zeuge, ein Polizeibeamter des OAZ, schilderte in überraschender Sachlichkeit und der zu erwartenden Erinnerungsleistung die Durchsuchung beim Angeklagten Festing. Neben einer Sammlung von Softair-Waffen und entsprechendem Zubehör für militärische Paint-Ball-Spiele habe man in einer Sporttasche neben mehreren in Deutschland nicht zulassungsfähigen Sprengkörpern ebenfalls Schwarzpulver, Zünder und 70m Sprengschnur gefunden. Der Angeklagte habe sofort nach Eröffnung des Durchsuchungsbeschlusses auf diese Tasche hingewiesen und die Gegenstände freiwillig herausgegeben. Was die Beamten jedoch vergeblich suchten, war das Handy des Angeklagten. Neben szenetypischer Bekleidung von Thor-Steinar wurde auch ein T-Shirt mit der Aufschrift „FCK Antifa“ gefunden.

Bei der gesamten Durchsuchung habe der Beamte das Gefühl gehabt, dass der Angeklagte sich den Ermittlern überlegen fühlte. Das brachte auch das Gericht dazu nachzufragen, ob es Anhaltspunkte dafür gegeben habe, dass der Angeklagte mit der Durchsuchung gerechnet haben könnte. Der Zeuge erinnerte sich weiter, dass der Angeklagte Festing keinen Hehl aus seiner Gesinnung machte. Der Angeklagte betonte gegenüber dem Polizeibeamten nicht nur, dass er voll und ganz hinter der Aussage „FUCK ANTIFA“ stehe, sondern es auch bei seiner Tätigkeit als Pizzafahrer strikt ablehne, Geflüchtete zu beliefern. Das habe er bei seiner Arbeitsstelle auch so mitgeteilt.

Im Keller des Angeklagten sei man sodann auch noch auf mehrere Stücke Rohr gestoßen, die neben einem Schraubstock lagen. Dies passte zu den Bildern mit Anleitungen zum Bau von Rohrbomben, die sich auf einem beim Angeklagten aufgefundenen USB-Stick finden ließen.

Als die Bundesanwaltschaft den Zeugen dann zu seinen Ermittlungen zur „Freien Kameradschaft Dresden“ und den Angeklagten der Gruppe Freital befragen wollte, fiel auf, dass der Nebenklage vier neue Ordner mit Aktennachlieferungen nicht übersendet worden waren. Zwar kopierte das Gericht der Nebenklage unverzüglich die fehlenden Aktenbestandteile, konnte dadurch aber auch nicht mehr verhindern, dass die Nebenklage im Gegensatz zur Verteidigung, der die Akten bereits zuvor zugesandt worden waren, nunmehr deutlich weniger Zeit hat, sich auf die Zeugen am kommenden Hauptverhandlungstag vorzubereiten.

Der zweite Zeuge, der Auskunft darüber geben sollte, wo die Bilder mit den Bauanleitungen auf dem aufgefundenen USB-Stick herstammten, stiftete leider mehr Verwirrung, als dass er zur Aufklärung beitragen konnte. Der Zeuge hatte den eigentlichen Datenträger zu keiner Zeit selbst gesehen, sondern nur mit Daten gearbeitet, die andere Beamte bereits von dem Stick herunterkopiert hatten. Dies war nicht nachvollziehbar dokumentiert. Er habe zunächst mit der Schlagwortsuche diese Daten untersucht. Da dies jedoch „nicht funktionierte“, musste er die erstellte Kopie des Sticks selber sichten und stellte mit „großer Wahrscheinlichkeit“ fest, dass die darauf gespeicherten Bilder von Internetseiten stammen könnten, die sich mit dem Bau von Sprengvorrichtungen, wie z.B. Rohrbomben, beschäftigen.

Wieder einmal wurde dabei deutlich, dass die sächsischen Beamten keinerlei Interesse für die ideologischen Hintergründe der Angeklagten zeigten. Zwar habe der Polizeibeamte auch gewaltverherrlichende Inhalte und solche mit Bezug zum Nationalsozialismus auf dem Stick gefunden. Da diese jedoch aus seiner Sicht keinen Straftatbestand erfüllen würden, habe er sie nicht zur Akte genommen, sondern lediglich in einem Nebensatz in seinem Bericht vermerkt. Um was es sich genau gehandelt habe, könne er aber auch nicht mehr sagen.

Diese derart selektive Auswertung von Beweismitteln führte dazu, dass sowohl die Verteidigung als auch die Nebenklage die Bundesanwaltschaft aufforderten, die Inhalte des Sticks originalgetreu zur Verfügung zu stellen. Diese befinden sich bislang nicht in den Gerichtsakten. Damit steht bereits jetzt fest, dass die Auswertungsergebnisse der sächsischen Ermittler zu den Motiven und Tathintergründen in der laufenden Hauptverhandlung einer langwierigen und zeitraubenden Überprüfung unterzogen werden müssen. Immer deutlicher wird, dass einige Beamte des OAZ Sachsen der rechten Tatmotivation bei Anschlägen auf Geflüchtete und Personen die sich für diese  einsetzen keine große Bedeutung beimessen.

Die Vernehmung des dritten Polizeizeugen wurde auf Grund der fortgeschrittenen Tageszeit unterbrochen und übermorgen fortgesetzt.

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