05.05.2017

Möglicher Mittäter schweigt – Angeklagter Festing will Hafterleichterungen  für sein Geständnis

Der 17. Hauptverhandlungstag begann mit der Vernehmung eines BKA-Beamten, der bei der Durchsuchung und Vernehmung des Angeklagten Rico Knobloch anwesend war. Die Durchsuchung des Angeklagten schilderte der Zeugen als ereignislos. Es seien lediglich zugelassene Silvester-Knaller und ein Laptop aufgefunden worden. Ungewöhnlich war insoweit, dass der Laptop noch einen Asservatenaufkleber einer vorhergehenden Beschlagnahmung aufwies. Abgesehen von einigen Aufklebern der „Freien Kameradschaft Dresden“ (FKD) seien in der Wohnung keine politischen Bekenntnisse auffindbar gewesen.

Auch in seiner Vernehmung wollte der Angeklagte Knobloch gegenüber dem Beamten keine Angaben zu seiner politischen Einstellung und den Strukturen, in denen er sich bewegt machen. Abgesehen davon, machte er jedoch umfängliche Angaben zum Tatgeschehen hinsichtlich des Anschlags auf die Wohnung von Geflüchteten in der Wilsdruffer Straße. Er war sowohl bei der Beschaffung der Sprengkörper, deren Manipulation durch den Angeklagten Festing, in Form der Verlängerung der Zündschnur, als auch der Tat an sich in unmittelbarer Nähe zugegen. In die Planung der Tat war er derart involviert, dass er bei der Besprechung des Tatplans anwesend war. Zur Tatmotivation wollte er ebenfalls aber keine Angaben machen.

Bemerkenswert an dieser Stelle ist, dass der Angeklagte Knobloch als Doppelmitglied in der „Gruppe Freital“ als auch bei der „Freien Kameradschaft Dresden“ nach seinen umfänglichen Aussagen zur Struktur beider Gruppen und Benennung von Mitgliedern und Treffpunkten wenige Wochen zuvor, in Ansehung des Vorwurfs, Mitglied in einer terroristischen Vereinigung zu sein, es vorzog zu Schweigen. Offensichtlich war ihm bewusst, dass seine erste Aussage maßgeblich zur Beleuchtung der Strukturen der Freien Kameradschaft Dresden (FKD) und sicherlich auch zu den Razzien gegen die FKD im November 2016 geführt hatte.

Als nächstes war ein weiterer Täter des Anschlags auf das Fahrzeug des Stadtrates Richter, Ferenc Andrich, geladen. Der Zeuge war bereits zu einem zurückliegenden Verhandlungstag geladen und nicht erschienen. Die Verhängung eines Ordnungsgeldes hatte ihn wohl dazu gebracht nunmehr zu erscheinen. Allerdings machte er von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. So wurde er nach wenigen Minuten entlassen.

Der letzte Zeuge für diesen Freitag war bei der Beschuldigtenvernehmung des Zeugen Ferenc Andrich anwesend und berichtete, dass dieser zunächst alle Vorwürfe und Kennverhältnisse zu den Angeklagten in seiner Vernehmung abstritt. Nachdem ihm jedoch mitgeteilt worden war, dass Mitbeschuldigte ihn bereits in ihren Aussagen belastet hätte, gab er die Beteiligung an der Sprengung des Fahrzeugs des Stadtrates Richter zu. In seiner Aussage belastete er den Angeklagten Festing an der Planung und Ausführung beteiligt gewesen zu sein. Neben der Vernehmung des Zeugen Andrich wertete der Polizeibeamte auch Chats und Telefonate der Angeklagten aus. Dabei wurde deutlich, dass die Angeklagten als Gruppe auch zu AfD-Demonstrationen gemeinsam anreisten und sich vorher darüber verständigten, ob es dort zu „Eskalationen“ kommen sollte. Dabei spielte die Angeklagte Kleinert ebenfalls eine koordinierende Rolle, wobei der Angeklagte Festing offensichtlich als Garant für Eskalation angesehen wurde.

Schlussendlich beantragte die Verteidigung Festing, auch ihm – ähnliche dem Angeklagten Schiefner – nach seiner „geständigen Einlassung“ einen unkontrollierten Briefverkehr mit seinen Verteidigern und Besuche ohne Trennscheibe zu ermöglichen. Das Gericht entschied nicht über den Antrag. Die Bundesanwaltschaft nahm jedoch schon dahingehend Stellung, dass der sie der Aussage des Festing hinsichtlich seiner Alleintäterschaft in Bezug auf den Anschlag auf die Geflüchtetenwohnung in der Bahnhofstraße keinen Glauben schenkt und deswegen einer Lockerung des Haftstatuts kritischen gegenübersteht. Offensichtlich geht die Anklagebehörde davon aus, dass der Angeklagte Festing dieses Tat, so wie er sie beschrieben hat, nicht allein begangen haben kann und er durch seine Aussage weitere Mittäter schützen will.

Die Hauptverhandlung wird am Dienstag, 09.05.2017, 9:30 Uhr fortgesetzt.

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