16.05.2017

Überprüfung von Geständnissen

Der 20. Verhandlungstag war nicht besonders aufregend, da im wesentlichen Polizeibeamte zu ihrer Ermittlungsarbeit gehört wurden, um die Glaubwürdigkeit der in der Hauptverhandlung gemachten Einlassungen der Angeklagten zu überprüfen und weitere Ermittlungsergebnisse einzuführen.

Zunächst wurde ein BKA-Beamter gehört, der in diesem Ermittlungsverfahren eigentlich nur als Vertretung eingesprungen war, und deshalb keine intensiven Kenntnisse der zugrundeliegenden Sachverhalte hatte. Der Beamte war an der Durchsuchung und Vorführung des Angeklagten Seidel zum Haftrichter, sowie an einer Vernehmung des Angeklagten Schiefner beteiligt gewesen.

Er bestätigte, dass Schiefner in der Vernehmung angegeben hatte, dass der Ausgangspunkt für den Überfall auf das Hausprojekt Overbeckstraße das sogenannte Protestzelt in Übigau gewesen sei. Dort habe sich die Gruppe mit Personen aus der Freien Kameradschaft Dresden (FKD) getroffen und den Angriff besprochen. Arbeitsteilig sollte von der FKD ein Scheinangriff an der Hausvorderseite durchgeführt werden, um die im Haus befindlichen Bewohner an die vorderen Fenster zu locken. Durch die Ablenkung sollte es ermöglicht werden, dass die Freitaler Gruppe sich dem Haus von hinten nähert und Flaschen mit Buttersäure, an denen Sprengsätze der Bezeichnung Cobra befestigt waren, in die hinteren Räume und das Treppenhaus werfen könne. Das Haus sollte dadurch zumindest unbewohnbar gemacht werden. Allerdings sei Licht angegangen und die Angreifer hätten Menschen im Treppenhaus gesehen. Die Gruppe befürchtete daher, selbst überrascht zu werden und brach den Angriff ab.

Schiefner hatte auch über Sprengversuche berichtet. So habe man auf einem Kasernengelände Pyrotechnik ausprobiert und versucht, durch Manipulationen mit Nägeln und Bierdosen die Zerstörungswirkung zu erhöhen. Das Ergebnis der Tests habe man auf Videos festgehalten und im Gruppenchat gepostet. Chatmitgliedern auf deren Handys die Videos nicht abspielbar waren, wurden die Videos von anderen Gruppenmitgliedern vorgespielt. Damit ist sicher, dass alle Angeklagten von der Gefährlichkeit der Sprengkörper wussten.

Aus diesem Grunde sei der Angeklagte Schiefner so froh gewesen, dass bei dem Anschlag in der Wilsdruffer Straße niemand schwer verletzt wurde. Der Verteidiger des Angeklagten Schiefner habe seinem Mandanten daraufhin in der laufenden Vernehmung erklärt, dass diese Schilderung für einen Tötungsvorsatz dennoch ausreiche.

Über die Angeklagten Schulz, Festing und Wendlin habe Schiefner rechtsradikal und im Fall des Angeklagten Wendlin als nationalsozialistisch ideologisiert beschrieben. Die beiden Rädelsführer Schulz und Festing seinen zudem auch extrem gewaltbereit gewesen.

Im Anschluss wurde ein zentraler Ermittlungs-Beamter des LKA Sachsen zu Aufzeichnungen der Überwachungskameras an der ARAL-Tankstelle in Freital befragt, mit denen sich Treffen der Gruppe vor und nach ihren Aktionen belegen lassen. Auch dieser Bericht bestätigte die Angaben in der Anklage in großem Umfang. Der Beamte der umfängliche Ermittlungshandlungen vorgenommen hatte, wird in der kommenden Woche weiter vernommen werden.

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