24.05.2017

Geschädigte Nebenkläger_Innen Overbeckstraße – Tag 4 und: Kein Ende mit Schrecken sondern Schrecken ohne Ende

Am heutigen Verhandlungstag war zunächst die letzte Nebenklägerin aus dem Hausprojekt Mangelwirtschaft geladen. Sie beantwortete, wie bereits am Dienstag der zweite Nebenkläger, alle an sie gerichteten Fragen und erklärte, wie es aus ihrer Sicht zu der Entscheidung gekommen war, zunächst keine Namen von Mitbewohnern und Bekannten zu nennen.

Auch diese Aussage war eindrucksvoll und machte deutlich, wie im Sommer 2015 durch die rassistische Mobilisierung gegen eine befürchtete Flüchtlingsunterkunft, die Stimmung im Stadtteil mehr und mehr bedrohlich wurde und schließlich am Tattag mit einem fast militärisch geplanten Überfall versucht wurde, Flüchtlingsunterstützer_Innen durch Zerstörung ihres Hauses aus dem Stadtteil zu vertreiben.

Es zeigte sich aber leider erneut, dass die Strategie der Nebenklage Overbeckstraße, durch eine unzulässige Verweigerung der Beantwortung von Fragen die Bewohner_Innen des Hausprojekts und ihre Unterstützer_Innen zu schützen nicht nur scheiterte, sondern ins Gegenteil umschlug. Durch diese Strategie und die Mitteilung, es habe Absprachen zu den Aussagen unter den BewohnerInnen des Hauses gegeben, war es nun der Verteidigung möglich, jede nur erdenkliche Frage zu stellen und mit der „Überprüfung der Glaubwürdigkeit“ der Nebenkläger_Innen zu begründen. Das Gericht ließ dann auch viele Fragen zu, die unter normalen Umständen nicht zulässig gewesen wären. Insbesondere die Verteidigung Seidel tat sich wiederum dadurch hervor, dass sie ganz gezielt alle irgendwie erfragbaren Identitäten von Unterstützer_Innen, Freunden, Familienmitgliedern der Nebenklägerin, aber auch die gesamte Struktur und Verantwortungsaufteilung im Trägerverein des Hausprojekts in Erfahrung brachte. Die Nebenklägerin wurde sogar gezwungen, die Namen von Gästen ihrer Geburtstagsfeier am Abend vor dem Überfall zu nennen. Dass damit Adressen und Namen von Menschen öffentlich wurden, die die Angeklagten sich als Feinde auserkoren haben und die sie bekämpfen, vertreiben und sogar vernichten wollen, kann auch als Teil der Strategie der „Gruppe Freital“ begriffen werden, die im Prozess fortgesetzt wird.

Die Nebenklägerin wird im Juni nochmals vor Gericht erscheinen müssen, da eine von Ihr vorgelegte Rechnung über Fensterscheiben nicht zu erklären war, ohne dann sie weitere Unterlagen dazu beibringt.

Im Anschluss wurde die Vernehmung der ersten Nebenklägerin aus der vergangenen Woche fortgesetzt. Auch sie musste nicht nur erklären, wie es zu der gemeinsamen Entscheidung zur teilweisen Aussageverweigerung gekommen war, sondern nochmals alle irgendwie erinnerlichen Namen von in der Tatnacht anwesenden Personen aber auch von Hausbewohner_Innen nennen. Zum Abschluss zeigte das Gericht, dass offensichtlich das Verhalten der Nebenkläger_Innen als Angriff auf sich selbst verstand, und darüber hinaus der Verteidigung keinerlei Gelegenheit zu Angriffen geben wollte, große Härte: der ersten Nebenklägerin wurde nicht nur ein Ordnungsgeld in Höhe von 200 Euro, sondern auch die Kosten auferlegt, die durch die Zeugnisverweigerung entstanden sind. Dies könnte in letzter Konsequenz bedeuten, dass die Nebenklägerin die Kosten des Verhandlungstages vom vergangenen Freitag zu tragen hat, die sich, bei allein ca. 20 beteiligten Rechtsanwälten sicherlich in einem Bereich von 15.000 bis 20.000 Euro bewegen dürften.

Schreibe einen Kommentar