07.11.2017

Generalbundesanwalt ordnet Anschlag auf Wohnprojekt Overbeckstraße nur noch als Vergehen ein – GBA will zum Ende kommen

Nachdem das Gericht in der vergangenen Woche deutlich gemacht hatte, das das gerichtlich vorgesehene Beweisprogramm demnächst beendet ist, machte der Generalbundesanwalt in der heutigen Hauptverhandlung einige Vorschläge, um den Prozess zu beschleunigen.

In diesem Zusammenhang beantragte Oberstaatsanwalt Jörn Hauschild zunächst die Einstellung des Anklagepunktes 7, der Vorwurfes der Vorbereitung weiterer Sprengstoffanschläge gegenüber den Angeklagten Festing, S., Kleinert, Weiß und Wendlin, weil für die konkrete Planung weiterer Anschläge nach dem derzeitigen Stand keine ausreichenden Anhaltspunkte gegeben seien und eine Strafe diesbezüglich nicht weiter ins Gewicht fallen würde. Allerdings müssten die Angeklagten dann wenigstens auf die bei ihnen sichergestellten Sprengsätze verzichten. Weil diese, in Deutschland illegal und für Straftaten beschafft ohnehin vom Gericht eingezogen worden wären, stimmten die Angeklagten einem solchen Vorgehen freundlich zu.

Als nächstes schlug der Vertreter des Bundesanwaltes vor, den Angeklagten ihre Computer und Mobiltelefone zurückzugeben, wenn diese sich damit einverstanden erklärten, dass Dateien die „mit den angeklagten Taten in Zusammenhang“ stehen, gelöscht würden. Mal ganz davon abgesehen, dass in diesem Strafverfahren bei den Hausdurchsuchungen Hakenkreuzfahnen als „nicht verfahrensrelevant“ eingeordnet wurden, ist überhaupt nicht nachzuvollziehen, warum die Angeklagten die technischen Geräte, mit denen sie per Chat ihre Taten vorbereitet haben, also Tatmittel, wieder zurückbekommen sollen. Natürlich wird das vom Bundesanwalt vorgeschlagene Vorgehen dem Gericht einige arbeitsreiche Entscheidungen ersparen, das von einem solchen Vorgehen ausgesendete Signal allerdings wäre verheerend. Wenn die Angeklagten einzelne Dateien, Bilder oder anderes auf den Telefonen und Rechnern haben, die sie unbedingt brauchen, können sie dies darstellen und diese kopiert bekommen.

Der letzte Vorschlag des Vertreters des GBA zur Verfahrensverkürzung beinhaltete die vollständige Rücknahme der eigenen Anregung zur Erteilung eines rechtlichen Hinweises vom 31.07.2017. In dieser Anregung hatte der Bundesanwalt unter anderem ausgeführt:

„Danach ist vorliegend ein unmittelbares Ansetzen zum Tötungsdelikt in Betracht zu ziehen. Bereits aufgrund des von der Vorderseite auf das Haus durchgeführten Angriffs wurde auf der Grundlage des der Anklage zugrunde gelegten fest gefassten und detaillierten Tatplans die Voraussetzung für den zeitlich unmittelbar anschließenden Angriff auf der Rückseite geschaffen. Spätestens aber mit Beginn des Angriffs auf der Rückseite durch das Stürmen des Grundstücks durch die Angeklagten Timo SCHULZ, Patrick FESTING, Justin S. und Mike SEIDEL und zwei weitere Personen mussten diese nur wenige Meter zurücklegen, mit dem für diesen Zweck mitgeführten Baseballschläger Fenster und Türe einschlagen, die Sprengsätze entzünden und in die Räume werfen. Dies macht es möglich, diese Handlungen als vorgelagerte Handlungen anzusehen, die bei ungestörtem Fortgang ohne Zwischenakte in die Tatbestandsverwirklichung unmittelbar eingemündet hätten und sie nicht bloß als Zwischengeschehen zu werten, dessen Ausgang offen gewesen wäre oder das zu neuen Planungen oder Entschlussfassungen geführt hätte.“

Nunmehr führte Oberstaatsanwalt beim Generalbundesanwalt Hauschild aus, vorliegend sei ein Tötungsvorsatz nicht zu erkennen, selbst eine konkrete Gefährdung der Hausbewohner habe sich aus deren Aussagen nicht ergeben, auch einen hohen Schaden hätten die vorgelegten Rechnungen nicht dargelöegt, so dass, nimmt man die Ausführungen ernst, höchstens noch eine versuchte gefährliche Körperverletzung übrig bliebe. Selbst die bisherige Anklage sah zumindest noch ein Sprengstoffdelikt mit einer Mindeststrafe von einem Jahr vor, nunmehr bleibe nach Ansicht der GBA kaum noch ein nebenklagefähiges Delikt übrig.

Hiergegen intervenierte die Nebenklage Wilsdruffer Straße und machte deutlich, dass diese Ausführungen die Beweisaufnahme auf den Kopf stellen, denn sowohl eine konkrete Gefährdung von Hausbewohnern, als auch der Tötungsvorsatz zumindest derjenigen Angeklagten, die die Probesprengungen durchgeführt oder die Videos davon gesehen hatten, wurden in der bereits bewiesen. Vor allem warf die Nebenklage dem Bundesanwalt vor, mit seiner rechtlichen Bewertung linke Wohnprojekte als Angriffsziele für militante Nazis anzubieten, wenn er für solcherlei Angriffe nur minimale Strafen ansetzt.

Völlig unklar blieb erneut die Nebenklage des betroffenen Wohnprojekts, die sich ja bereits dem von der Nebenklage Wilsdruffer Straße gestellten Antrag auf Erteilung eines rechtlichen Hinweises nicht angeschlossen hatte. Die Nebenklage Overbeckstraße enthielt sich jeglicher Stellungnahme und stimmte damit symbolhaft den Ausführungen des Bundesanwalts zu. Im Verständnis einer politischen Nebenklage, – die Nebenklägerinnen geben auf ihrem Blog selbst an, das „Prozessgeschehen kritisch [zu] begleiten“ und sich „neben der Verurteilung der Angeklagten die Offenlegung von rassistisch-nazistischen Strukturen um die sogenannte „Gruppe Freital“ zum Ziel gemacht zu haben – wäre ein Widerspruch von Menschen, die durch die Angeklagten als politische Gegner ausgemacht und sodann zusammen mit anderen rechten Gruppen in ihrem Zuhause angegriffen worden sind, zwingend gewesen. Die Einforderung von Solidarität ist keine Einbahnstraße. Die Nebenklage Overbeckstraße hätte stellvertretend für alle Menschen, von denen sie Solidarität einfordern und die selbst als politische Gegner des rechten Spektrums immer wieder Angriffen und Anfeindungen ausgesetzt sind, aufstehen und zu der Position der Bundesanwaltschaft Stellung beziehen müssen. Leider hat es die Nebenklage Overbeckstraße vorgezogen, dies nicht zu tun.

Wie der Bundesanwalt zu diesem Richtungsschwenk kam, wird sein Geheimnis bleiben, aber sicherlich sieht Oberstaatsanwalt Hauschild einerseits ausreichende Beweise für die sonstigen Anklagevorwürfe und möchte mit aller Gewalt noch in diesem Jahr den Prozess beenden. Die harte Linie könnte auch noch eine späte Retourkutsche für das Verhalten der Hausbewohner und ihrer Nebenklagevertreter bei deren Zeugenvernehmungen sein. Es wäre nunmehr angezeigt, so viel Druck auf das Gericht aufzubauen, dass es zumindest dem neuen Schwenk des Bundesanwaltes nicht folgt. Das Gericht erklärte anschließend, nach eingehender Prüfung werde es den geforderten rechtlichen Hinweis nicht erteilen.

Außerdem gab der Angeklagte Weiß eine Erklärung zu seinen persönlichen Verhältnissen ab. Er erklärte außerdem, dass er nicht ohne Grund auf der Anklagebank und in Untersuchungshaft sitze. Er habe Schuld auf sich geladen, auch wenn er nicht der aktivste in der Gruppe gewesen sei. Er habe die Taten nicht verhindert.

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