08.11.2017

Gefälligkeitsaussagen eines Dresdner Kameraden und: die Angeklagte Kleinert berichtet über ihren Werdegang

Für den heutigen Verhandlungstag war erneut ein Polizeibeamter geladen, der ein Mitglied der Freien Kameradschaft Dresden, Franz Richter, vernommen hat. Franz Richter selbst weigert sich, vor dem Oberlandesgericht auszusagen, weil er sich durch wahrheitsgemäße Angaben in den Verdacht weiterer Strafverfolgung bringen könnte. Es ist wichtig hier einmal darauf hinzuweisen, dass Angeklagte in dem gegen sie geführten Strafverfahren natürlich Aussagen und auch Geständnisse machen können, aber bei diesen Angaben nicht zur Wahrheit verpflichtet sind, sie dürfen als Angeklagte lügen. Dies ist einer der Gründe, warum in diesem Verfahren zahlreiche Personen, die inzwischen sogar verurteilt wurden, ihre Geständnisse nur in dem gegen sie geführten Strafverfahren gemacht haben, um sich damit eine niedrigere Strafe zu verschaffen, vor dem OLG aber weiterhin die Aussage verweigern.

Weiter muss bei der Aussage des Franz Richter, die der heutige Zeuge wiedergab, darauf hingewiesen werden, dass diese erst im Sommer diesen Jahres erfolgte. Zu diesem Zeitpunkt war Richter natürlich die Anklage gegen die Gruppe Freital, aber auch die Anklagepunkte gegen die Freie Kameradschaft Dresden bekannt. Er konnte also eine Aussage machen, bei der er seine ehemaligen Kameraden maximal schonte. Insofern ist es auch wenig verwunderlich, dass der heutige Zeuge beispielsweise berichtete, vor dem Angriff auf das Hausprojekt Overbeckstraße habe es eine Auseinandersetzung gegeben, bei der die hier Angeklagte Kleinert und die Mitglieder der Freien Kameradschaft Dresden vertreten hätten, es sollten keine Sprengkörper in das Haus geworfen werden. Eine solche Behauptung hat bislang niemand aufgestellt, nicht einmal die Angeklagte Kleinert selbst. Es ist also überdeutlich, dass die Aussage des Franz Richter dadurch geprägt war, seine ehemaligen Kameraden zu schützen.

Der Zeuge fasste die gesamte Vernehmung am Ende prägnant zusammen: „Die Vernehmung nahm mit vielen Fragen und wenig Antworten ihr Ende.“

Im Anschluss an diese Befragung machte die Angeklagte Kleinert Angaben zu ihrem persönlichen Werdegang. Auch diese Angaben wirkten sehr wenig reflektierend und offensichtlich frei von jeder Selbstkritik. Interessant war eigentlich nur, dass die Angeklagte angab, im Alter von 13 Jahren von ihren Eltern in eine Wohneinrichtung „gegeben worden“ zu sein, weil sie durch sehr starke Aggressionen nicht mehr zu kontrollieren gewesen sei. Dies passt zu ihren massiven aggressiven Äusserungen innerhalb des Chats und gegenüber Mitgliedern der Gruppe. Kleinert hatte sich beispielsweise in Telefonaten ausführlich darüber ausgelassen, dass sie eine Frau, mit der sie Streit hatte gerne totprügeln würde.

Der Prozesstag endete mit einigen Beschlüssen, mit denen noch offene Beweisanträge der Verteidigung abgelehnt wurden.

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