21.06.2017

Der Angeklagte Festing präsentiert nichts neues sondern referiert Aktenwissen

Der 30. Hauptverhandlungstag begann mit einer abenteuerlichen Erklärung der Verteidigung Seidel zum medizinischen Sachverständigengutachten vom Vortag. Weil dem Sachverständigen bislang keine tödlichen Verletzungen durch die hier genutzten Sprengsätze bekannt gewesen seien, sei es nahezu auszuschließen, dass einer der Angeklagten eine Tötung in Betracht gezogen habe.

Diese Darstellung widerspricht ganz klar dem Umstand, dass die Angeklagten bereits Sprengversuche durchgeführt hatten, dass sie die Sprengsätze bei anderen Anschlägen bereits eingesetzt und deren verheerende Wirkung beobachtet hatten, dass sie sehr bemüht waren, die Gefährdung für sich selbst zu vermindern, in dem sie beispielsweise immer die Zündschnüre verlängerten. Ausserdem hatten die Angeklagten Festing und Justin S. bereits zugegeben, dass ihnen die besondere Gefährlichkeit dieser Sprengsätze sehr wohl bekannt war.

Der Vorsitzende kündigte an, das Gericht wolle ein sogenanntes Selbstleseverfahren durchführen und die großen Mengen an Chatprotokollen, Gutachten und mehr nicht in der Verhandlung verlesen. Dieses Programm soll am folgenden Freitag den 23.6.2017 mitgeteilt werden, so dass die Prozessbeteiligten über die Sommerpause im Juli Zeit haben, die Dokumente zur Kenntnis zu nehmen.

Im Anschluss wurde ein Polizeibeamter des LKA Sachsen befragt. Dieser hatte das zerstörte Fenster in der Bahnhofstraße untersucht. Es wurden Bilder des zerstörten Fensters gezeigt. Der Beamte gab an, das Fenster sei nicht mehr zu schließen gewesen. Der Fenstergriff und die Verriegelung seien abgesprengt worden, dadurch hätte das Fenster an den unbeschädigten Seitenscharnieren offen gehangen. Das Fenster sei nicht auf „kipp“ gestellt gewesen, der Kippmechanismus sei auch nicht zerstört gewesen.

Mit diesen Angaben ist die Einlassung des Angeklagten Festing, das Fenster sei gekippt gewesen, er habe einen Cobra-Sprengsatz auf Höhe des Griffes in den Kippspalt gesteckt und gezündet, widerlegt. Statt dessen ist davon auszugehen, dass der Sprengsatz von aussen an das Fenster geklebt und dann gezündet wurde. Damit steht auch Festings Angabe, es habe sich um eine Spontantat gehandelt, er habe allein gehandelt, der Sprengsatz sei nicht mit einer Zündschnurverlängerung präpariert gewesen, in Frage. Es liegt nahe, dass es sich um eine weitere Tat, gemeinsam begangen mit mehreren Gruppenmitgliedern, gehandelt hat. Dafür spricht ja auch, dass mehrere Gruppenmitglieder kurz nach der Tat an der Straße vor dem Haus von der Polizei festgestellt wurden, wie sie den angerichteten Schaden betrachteten.

Danach wurde die Zeugenvernehmung des KHK Matyjaszczuk, LKA Dresden, fortgesetzt. Dieser hat einen großen Teil der Ermittlungsarbeit in dem Verfahren durchgeführt, unter anderem auch Auswertungen und Beschuldigtenvernehmungen und wird daher noch mehrfach vernommen werden.

Zunächst berichtete er über die Auswertung eines IPhones des Angeklagten Schulz. Auf diesem fanden sich neben zahlreichen Nachrichten unter anderem an die Mitangeklagten und seine Freundin auch Audio- und Videodateien, darunter ein Video, auf dem der Angeklagte Wendlin beim Werfen eines pyrotechnischen Gegenstandes zu sehen ist.

Es lagen vor allem umfangreiche Kommunikationsdaten vor, aus denen sich ergibt, dass Schulz mit den anderen Angeklagten sowie Mitgliedern der Freien Kameradschaft Dresden auf drei Kommunikationswegen Kontakt hielt: per Telefon, dem sogenannten Kakaotalk (Chat) und SMS.

Kommuniziert wurde unter anderem über Anschläge der Gruppe.

Auch die Vorabsprachen zu dem Angriff auf das Wohnprojekt Overbeckstraße fanden sich auf dem Telefon.

Ein Video, auf dem der Einsatz eines Sprengsatzes des Typs gezeigt wird, wie sie bei den Anschlägen benutzt wurden, wurde im Chat gepostet und alle Gruppenmitglieder versuchten dann, automatisch, das Video herunterzuladen, wobei offensichtlich teilweise Schwierigkeiten auftraten.

Der Zeuge berichtete dann über eine Vernehmung des Angeklagten Seidel im Juli 2016. Diese war durchgeführt worden, weil sie durch die Verteidigung Seidel in Hinblick auf eine Haftprüfung angeregt worden war. Bundesanwalt und Polizei hatten die Vernehmung allerdings abgebrochen, weil Seidel keine glaubhaften Angaben gemacht habe.

Im August 2016 war der Zeuge dann an einer Vernehmung des Angeklagten Festing beteiligt gewesen.

Die Vernehmung war sehr umfangreich gewesen, die Abschrift umfasst mehr als 300 Seiten. Festing hatte, ähnlich wie in der Hauptverhandlung, umfangreich ausgesagt, allerdings vehement eine Täterschaft bei dem Anschlag gegen die Geflüchtetenwohnung Bahnhofstraße abgestritten. Auch dieser Umstand lässt das Geständnis in der Hauptverhandlung, er habe als Einzeltäter den Sprengsatz am Fenster der Wohnung gezündet, wenig glaubhaft erscheinen.

Die Verteidigung Festing hat – ähnlich wie die Verteidigung Schulz – von Anfang an darauf gesetzt, durch ein umfangreiches Geständnis der ohnehin zu beweisenden Taten eine maximale Strafmilderung zu erzielen. Die beiden versuchen, sich dem Gericht als Kronzeugen zu verkaufen, um damit in den Genuss der sogenannten Kronzeugenregelung zu kommen. Diese greift allerdings nur, wenn vor der Anklage Informationen preisgegeben werden, die die Aufklärung schwerer Straftaten ermöglichen. Die Vernehmung des LKA-Beamten machte allerdings deutlich, dass der Angeklagte Festing im wesentlichen nichts Neues präsentiert, sondern nur Bekanntes referiert hatte. Dies lag sicherlich auch daran, dass Festing zum Zeitpunkt seiner Aussage die Ermittlungsakte kannte. Mehrfach verweist er in seiner Aussage auf diese und bezieht sich auf Erkenntnisse aus den Ermittlungen. Neue Informationen erhielt die Polizei laut dem Zeugen nur zu einer Explosion einer Kugelbombe, den Brandstiftungen, Graffiti und dem Anschlag auf das Parteibüro der Linken. Dies dürfte für die Anwendung der Kronzeugenregelung nicht ausreichen. Die Verteidigungsstrategie Festings und seiner Anwälte dürfte daher durch den Zeugen einen schweren Schlag erhalten haben.

Die Aussage, die den Ermittlern tatsächlich wesentliche Informationen gebracht habe, sei, so der Zeuge, die erste Aussage des Angeklagten Schulz gewesen. Mit diesem sei daher auch die Frage der Kronzeugenregelung erörtert worden. Diese Informationen hätten den Ermittlern bei der Vernehmung Festings bereits vorgelegen, daher sei von Festing nichts mehr gekommen, was komplett neu erschien, vielmehr seien lediglich ergänzende bzw. bestätigende Elemente gekommen. Im Wettlauf der Kronzeugen hat Schulze die anderen Mitangeklagten frühzeitig abgehängt.

Nochmals wurde deutlich, dass dem Angeklagten Festing die Gefährlichkeit der verwendeten Sprengsätze bewusst war. Auf die Frage nach der Sprengwirkung der Cobra-Sprengsätze hatte er, so der Zeuge, angegeben, dass er sich da ja wohl keine Gedanken gemacht habe, denn wenn man näher drüber nachgedacht hätte, dann „wäre er da wohl auch drauf gekommen“. Irgendeine Überraschung oder Bestürzung des Angeklagten Festing über die Sprengwirkung der Sprengsätze schilderte der Zeuge jedenfalls nicht.

Zum Anschlag auf das Wohnprojekt Overbeckstraße berichtete Festing den Vernehmungsbeamten, wie er vor der Tat gemeinsam mit Mitgliedern der Kameradschaft Dresden zweimal an dem Hausprojekt vorbeigegangen ist. In der ersten Etage habe Licht gebrannt, man hätte einzelne Bewohner durch die Fenster gesehen. Bei der Vorbesprechung mit allen Mittätern sei allen bekannt gewesen, dass sich die Bewohner im Haus befanden.

Dem Beamten war aufgefallen, dass Festing nicht bereit war, Mitglieder der Kameradschaft Dresden zu benennen, soweit diese den Vernehmenden nicht schon bekannt waren. Er habe nur Personen als Mitglieder bestätigt, die ihm von den Beamten genannt wurden, keine neuen Informationen geliefert.

An ein spannendes Detail aus dem Vernehmungsprotokoll konnte sich der Beamte allerdings nicht erinnern, insoweit werden noch weitere bei der Vernehmung anwesende Beamte zu befragen sein: im Protokoll wird ausgeführt, dass sich beim Abbruch der Aktion hinter dem Wohnprojekt diejenigen, die den Auftrag hatten, die Fenster des Hauses und der Eingangstüre einzuschlagen, damit die Sprengsätze hineingeworfen werden könnten, direkt am Haus befanden und daher von den geworfenen Sprengsätzen gefährdet wurden. Diese Schilderung würde einmal mehr bestätigen, dass der Tatplan darauf zielte, die Böller direkt in bewohnte Räume zu werfen, wodurch unmittelbare Lebensgefahr für die darin befindlichen Personen entstanden wäre.

Zur gemeinsamen Teilnahme der Gruppe an einer AfD-Demonstration in Pirna wollte Festing offensichtlich keine Angaben machen, ebenso, wie zu einer Körperverletzung gegen einen Geflüchteten am Rande dieser Demonstration. Er habe die Tat wohl beobachtet, wollte den Täter aber nicht benennen.

Zu einem Polizeibeamten, der ihn offensichtlich im Rahmen eines gegen ihn geführten Strafverfahrens wegen Mitgliedschaft in der Gruppe „Faust des Ostens“ persönlich geholfen hatte und zu dem er weiterhin Kontakt hielt, wollte Festing ebenso keine genaueren Angaben machen.

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