17.11.2017

Abgelehnt, abgelehnt und abgelehnt….

Der 60. Hauptverhandlungstag begann mit erheblicher Verspätung, da die Verteidigung der Angeklagten Knobloch und Kleinert einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Dr. Fresemann gestellt hatte. In der Begründung bezog sich die Verteidigung darauf, dass der Vorsitzende in seinen rechtlichen Hinweisen aus der vergangenen Woche habe erkennen lassen, dass er bereits vom Vorliegen einer terroristischen Vereinigung ausgehen würde. Dieser Befangenheitsantrag wurde jedoch abgelehnt.

Danach gabt die Bundesanwaltschaft ihre Stellungnahme zu den Beweisanträgen der Nebenklage Wilsdruffer Straße ab. Die BAW hielt alle für ablehnungswürdig, da die Anträge rechtlich keine Bedeutung für die abzuurteilenden Taten hätten und lediglich Wertungen vorwegnehmen würden. Dem folgte das Gericht auch sodann. Lediglich hinsichtlich eines Beweisantrages zu den Teilnehmern der WhatsApp-Chatgruppe, wurden die hierzu vorliegenden Ermittlungsergebnisse eines BKA-Beamten verlesen.

Die Ablehnung der Beweisanträge mag rechtliche vertretbar sein. Jedoch bedeutet es auch, dass die Geschädigten, insbesondere die Zeugen aus der Mangelwirtschaft, sich oft tagelangen intensiven Befragungen unterziehen mussten, Mitglieder von Chatgruppen in denen die Angeklagten bereits ihre Tötungsfantasien und rassistischen und antisemitischen Weltbilder dargetan haben, nicht aussagen müssen. Damit schneidet sich das Gericht nicht nur die Möglichkeit ab, zum einen die Dynamik, die sich in diesen Chatgruppen entwickelte zu verstehen und zu hinterfragen, mithin die Entwicklung rechter Netzwerke und ihr Wirken auf Dritte aufzuklären, sondern auch zu hinterfragen, nach welchen Kriterien aus mehr oder minder offenen Chatgruppen Personen in konspirative Chats „mitgenommen“ wurden. Ebenso bleibt es dem Linken Stadtrat Richter verwehrt nochmals vor Gericht zu schildern, warum er Freital endgültig den Rücken kehrt und Sachsen endgültig verlässt.

Nachdem die Verteidigung des Angeklagten Seidel beantragte, die Psychologen der JVA in der Seidel inhaftiert ist zu hören, damit diese bestätigen, dass die Untersuchungshaft psychischen Folgen auf den Angeklagten hatte, stellte die Verteidigung Knobloch einen weiteren Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden. In der Begründung werfen sie dem Vorsitzenden vor, er habe sich in seiner dienstlichen Erklärung zu dem Befangenheitsantrag der zu Beginn des Hauptverhandlungstages abgelehnt worden war, nicht mit der Begründung des Antrags inhaltlich auseinandergesetzt. Daraufhin wurde die Hauptverhandlung bis zum 28.11.2017 unterbrochen.

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